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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Änderung Mietvertrag/Nebenkosten
Meine Frage bezieht sich auf die fristlose Kündigung meines Mietverhältnisses.
Mein Vermieter hat eine Mieterversammlung durchgeführt zu der ich weder mündlich noch schriftlich eingeladen wurde. Auf dieser Mieterversammlung wurde bekannt gegeben, dass die beiden Personen die bis dahin den Posten der Hauswarte übernommen haben sich dafür nicht mehr bereit erklären. Nun hat der Vermieter vorgeschlagen das diese Tätigkeiten die Mieter übernehmen und die Mehrheit muss sich wohl dafür ausgesprochen haben. Jedenfalls hatte ich vor zwei Wochen einen Zettel meines Vermieters im Briefkasten auf dem stand, das ich nun auch für diese Tätigkeiten eingeteilt worden bin und wann ich diese Tätigkeiten ausführen muss. Dazu stand der Satz darunter, " Dieses Schreiben ist als Teil des Mietvertrages zu werten". Da ich aufgrund meines Berufes oftmals mehrere Tage nicht zu Hause bin, ist es mir nicht möglich diese Termine warzunehmen (Schneeschieben im Winter oder Mülltonnen an die Straße zu stellen). Da ich die Möglichkeit habe am 01.09. in eine neue Wohnung zu ziehen habe ich ein Schreiben an meinen Vermieter geschickt, dass ich mit dem Verfahren der Mieterversammlung und dieser Änderung nicht einverstanden bin und mein Mietverhältniss zum 01.09 fristlos kündige. Meine Frage ist jetzt: Ist meine fristlose Kündigung gerechtfertigt? Was vielleicht noch interessant zu wissen wäre ist, der Posten des Hauswartes steht sogar extra aufgeschlüsselt unter Betriebskosten/Nebenkosten in meinen Mietvertrag, denn auch aufgrund dieses Postens habe ich das Mietverhätniss aufgenommen. Jedoch beginnen diese Hauswarttätigkeiten für mich erst ab 01.01. nächsten Jahres. Vielen Dank für eure Hilfe. Saphira |
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#2
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AW: Änderung Mietvertrag/Nebenkosten
Zitat:
http://www.mietrecht-einfach.de/kuen...ng-mieter.html Eine einseitige Änderung des Mietvertrages ist überhaupt nicht möglich ohne Genehmigung des Mieters. Daran ändert auch nichts, dass dies bei einer Mieterversammlung besprochen und entschieden wurde. Ihr Vermieter wird vielleicht Ihre fristlose Kündigung in eine fristgerechte wandeln und nimmt die Kündigung zum 31. Oktober an. |
#3
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AW: Änderung Mietvertrag/Nebenkosten
Danke für deine Hilfe.
Leider hatte ich beim durchlesen einiger Beiträge im Forum schon das Gefühl das im Vergleich die Sachlage bei mir nicht ausreichen wird um die Kündigung durchzubekommen. Ich habe mich jetzt entschieden mir etwas mehr Zeit zunehmen und mich nach einer noch besseren neuen Wohnung umzusehen. Da kommt mir aber noch eine Frage in den Sinn. Falls mein Vermieter die fristlose Kündigung doch annimmt, muss ich dann zum 01.09 ausziehen oder ist diese fristlose Kündigung jetzt automatisch ungültig? Ich habe vor jetzt ein neues Schreiben aufzusetzen in dem ich zum 31.10. kündige damit das noch bis zum 03.08. beim Vermieter landet. |
#4
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AW: Änderung Mietvertrag/Nebenkosten
Das kann ich nicht beantworten, das hängt einzig und allein vom Vermieter ab. Eine einmal ausgesprochene Kündigung ist im Grunde genommen nicht mehr heilbar. Es hängt also vom Vermieter ab, ob er dieser Kündigung widerspricht oder nicht.
Sie sollten also als erstes das Gespräch suchen,bevor Sie sich zu weiteren Fehlern hinreißen lassen. |
#5
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AW: Änderung Mietvertrag/Nebenkosten
Vielen Dank, du hast mir trotzdem sehr geholfen.
Lg Saphira |
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