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Alte oder neue Kündigungsfrist?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 02.08.2012, 15:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.08.2012
Beiträge: 2
Frage Alte oder neue Kündigungsfrist?

Hallo,
in meinem im Feb. 1998 geschlossenen Wohnungs-Mietvertrag steht: "Der Mietvertrag beginnt am 01.04.1998. Er läuft auf die bestimmte Zeit von 5 Jahren mit Verlängerungsklausel. Er endet somit am 01.04.2003. Wird das Mietverhältnis nicht auf den als Endtermin vorgesehenen Tag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt, so verlängert er sich auf (angekreuzt) unbestimmte Zeit, (angekreuzt) um 12 Monate."
Die Absicht des Vermieters war es, den Vertag rollierend immer wieder um 12 Monate zu verlängern, wenn nicht gekündigt wird. Warum er "unbestimmte Zeit" auch angekreuzt hatte, weiß ich nicht.
Meine Frage: muss ich den Vertrag zum Ablauf der aktuellen 12 Monate kündigen (also 01.04.2013) oder kann ich nach dem neuen Mietrecht vom Juni 2005 den Vertrag mit 3-monatiger Kündigungsfrist kündigen? Vielen Dank



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  #2  
Alt 02.08.2012, 15:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: alte oder neue Kündigungsfrist?

Zitat:
Meine Frage: muss ich den Vertrag zum Ablauf der aktuellen 12 Monate kündigen (also 01.04.2013)
Nein. Denn diese Verlängerungsklausel ist unwirksam. Ebenso wie die Befristung, wenn kein Grund angegeben ist. Aber egal, die 5 Jahre sind ja längst um.

Zitat:
oder kann ich nach dem neuen Mietrecht vom Juni 2005 den Vertrag mit 3-monatiger Kündigungsfrist kündigen?
Kannst Du. Beachte aber das die Kündigung spätestens am 3. Werktag (Samstag mitgerechnet) des Monats beim Vermieter sein muß um zum Ende des übernächsten Monats kündigen zu können. Zum 31.10.12 z. B. müßte die Kündigung Morgen beim Vermieter sein.
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  #3  
Alt 07.08.2012, 17:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.08.2012
Beiträge: 2
Standard AW: alte oder neue Kündigungsfrist?

Vielen Dank für die schnelle und klare Antwort. Hat mir sehr geholfen
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