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Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 25.01.2011, 12:23
Max Max ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2011
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung

Hallo,

der Sachverhalt sieht wie folgt aus:
meine Großeltern wurden vom Vermieter gekündigt, da dieser das Gebäude selber nutzen wollte. Daher haben die sich auf die Suche nach einer neuen Wohnung begeben. Aufgrund des alters wird eine Wohnung im Erdgeschoss benötigt und leider sind Wohnungen in der Örtlichkeit Mangelware, so dass es zeitlich sehr knapp wurde. Sie haben mit einem Haufen anderer Leute, die alle zur selben Zeit zur Besichtigung eingeladen wurden, eine Wohnung besichtigt und haben Hals über Kopf den Mietvertrag zum 01.02.2011 unterschrieben. Darauf hin wollten sie die Wohnung nochmal besichtigen, jedoch kam, nach mehrmaligen Anfragen, keine Rückmeldung vom Vermieter. Sie haben dann einen Termin mit der Vormieterin vereinbart. Bei der Besichtigung stellten sie jedoch fest, dass die Wohnung, nachdem die Möbel raus waren, in einem sehr schlechten Zustand ist. Zusätzlich wurde von der Vormieterin abgegeben, dass die Isolierung der Wohnug so schlecht ist, dass man garnicht gegen heizen kann. D.h. trotz voll aufgedrehter Heizung bleiben die Räumlichkeiten kalt und die Vormieterin hatte dadurch eine Nachzahlung vom Strom- & Gasanbieter von 3.000 € zu leisten. Dies war auch der Kündigungsgrund der Vormieterin. Da mein Opa auch eine Lungenkrankheit hat, ist es nicht zumutbar so zu wohnen. Nun möchten Sie den Mietvertrag anfechten, jedoch besteht der Vermieter auf eine Zahlung der Kaltmiete+Nebenkosten für 3 Monate. Nun stellt sich die Frage, ob der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann, da dieser Zustand vom Vermieter nicht angegeben wurde. Leider möchte die Vormieterin nicht damit in Verbindung gebracht werden, da Sie bereits zwei Anzeigen vom Vermieter am Hals hat. Könnte man diesen überdurchschnittlichen Verbrauch von den Strom- & Gasanbieter anfragen und sich darauf beruhen? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit noch aus dem Mietvertrag ohne finanziellen Schaden rauszukommen? Da meine Großeltern Rentner sind, haben die natürlich dementsprechen auch nicht das Kleingeld.

Ich bin für jede Hilfe dankbar.



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  #2  
Alt 25.01.2011, 14:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung

In Ihrem Fall ist ein Forum nicht die richtige Anlaufstelle. Sie sollten unbedingt die Hilfe eines Anwalts für Mietrecht ins Auge fassen. Das geht auch online, z.B. hier: http://www.mietrecht-einfach.de/miet...ng-online.html

Oder aber beim örtlichen Mieterverein.
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