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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Aufhebungsvertrag - Keine neue Wohnung kurz vor Fristablauf
Hallo,
bin neu hier, Als wir in die Wohnung eingezogen sind vor 1 1/2 jahren haben wir dem Vermieter mitgeteilt das wir die Miete immer zum 15. zahlen können, dadurch kam es immer wieder zu verspäteten zahlungen und dann kam hinzu das wir die Feb. Miete nicht bis zum 15. gezahlt hatte, da mein Mann selbständig ist und wir durch seine Arbeit einen Rechtsstreit für die offenen Rechnungen haben und selbst knapp bei kasse waren dies auch dem Vermieter mitgeteilt hatten kam dann die fristlose Kündigung vom Vermieter, in dem er uns anbot einen Aufhebungsvertrag zu machen, wenn wir die offene Miete zahlen und die Nebenkostenabrechnung. So haben wir einen Aufhebungsvertrag geschlossen in dem der Vermieter festhielt das wir die offenen Forderungen in raten zahlen. Der Aufhebungsvertrag endet nun zum 31.5.2009 doch wir haben keine neu wohnung gefunden, mein sohn kommt dieses jahr in die Schule. Der Generalunternehmer meines Mannes hat noch immer seine Rechnungen gezahlt so sind wir zur Zeit so knapp bei Kasse das es den Armen Verhältnissen in viele Ländern gleicht. Und wir konnten die letzt Rate nicht zahlen. Wir haben noch mal versucht mit ihm zu sprechen doch lässt er nicht mehr mit sich reden und will wenn nötig eine Räumungsklage einlegen. (Was heißt das überhaupt) Ich habe ALG II beantragt. Kann mir jemand helfen?? |
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#2
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AW: Aufhebungsvertrag - Keine neue Wohnung kurz vor Fristablauf
Hallo simran,
die Räumungsklage ist ein Mittel des Vermieters, die durch den Mieter belegten Räume nach Beendigung des Mietverhältnisses freizumachen. Siehe hierzu auch diesen Artikel aus unserem Lexikon zur Räumungsklage: Räumungsklage Jetzt zur aktuellen Situation: Wann habt Ihr denn den Aufhebungsvertrag geschlossen und wieviel Zeit blieb eine neue Wohnung zu finden? Und generell ist es dem Vermieter nicht möglich Euch direkt zum 31.05.2009 aus der Wohnung zu schmeißen. Erst muss eine Aufforderung erfolgen mit Angabe einer Frist und erst dann ist die Räumungsklage möglich. Darüberhinaus gibt es auch eine Härtefallregelung: Sollte Obdachlosigkeit drohen, kann die Frist zum Auszug ggf. auch verlängert werden. Dennoch solltet Ihr Euch in Zukunft und kurzfristig mehr als nur bemühen eine neue Bleibe zu finden, da es für Euch sonst leider böse enden kann. Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Mietrecht Einfach
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