|
Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Hallo,
ich bewohne ein unmöbliertes Zimmer zur Untermiete. Die Haputmieterin der Wohnung möchte die Wg nun zu Ende Juli auflösen, da sie alleine wohnen möchte. Wir haben im Untermietvertrag eine gegenseitige 3-monatige Kündigungsfrist vereinbart. Ich möchte nun schon früher ausziehen (am besten zu Ende Juni), da mir das die Wohnungssuche erleichtern würde. Muss ich ihr nun eine Kündigung einreichen, obwohl sie mir ja bereits kündigt? Und muss ich dann überhaupt noch unsere Kündigungsfrist einhalten, obwohl sie den Vertrag durch die Auflösung ja bereits aufhebt? Viele Grüße, Ramona |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
![]() Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
![]()
Wo ist das Problem? Wenn Sie bis zum dritten Werktag des April beweisbar kündigen, endet Ihr Mietvertrag zum Wunschtermin 30. Juni.
|
#3
|
||||
|
||||
![]()
Hallo,
wenn Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist vereinbart haben, dann können Sie ja bis zum 03.04.2012 Ihre ordentliche Kündigung zum 30.06.2012 einreichen. So kommen Sie zum gewünschten Termin aus der Wohnung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Mietrecht-Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
![]() |
|
Stichworte |
kündigung, kündigungsfrist, wohngemeinschaft |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft? | Fragebsteller | Kündigung | 6 | 01.01.2012 14:41 |
Auszahlung der Kaution in Wohngemeinschaft | katsumoto | Mietrecht allgemein | 1 | 27.04.2011 10:42 |
Bauliche Mängel in Wohngemeinschaft | timo bietigheim | Miete und Miethöhe | 3 | 10.05.2010 18:58 |
Kündigung bei einer Wohngemeinschaft? WG | WG-chef | Mietvertrag | 4 | 25.02.2010 16:30 |
Kürzere Kündigungsfrist bei Wohngemeinschaft mit Vermieter | Alexander Hager | Kündigung | 3 | 09.02.2009 19:49 |