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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Hallo, ich bin Neu hier und hab mal eine Frage, wir haben Probleme mit unserem vermieter, es wurde bei uns im Haus der Strom abgeklemmt und eine Mieterinformation von der Gasversorgung für die Heizung erhalten, dass es zur Abstellung kommt, wegen erheblichen Zahlungsrückständen seitens des Vermieters. Wir konnten über eine Woche die Heizung, das Treppenflurlicht und die Klingel nicht nutzen, das schlimme ist noch, das auch keine Grubenentleerung durchgeführt wurde. Da ich hier mit zwei Kindern wohne, finde ich es unzumutbar, zumal alles bei uns gefliest ist und wir die Heizung benötigen, da es auch an etwas wärmeren Tagen hier sehr kalt in der Wohnung ist.Ich habe mehrmal versucht den Vermieter anzurufen, vor einer Woche sagte er mir er kümmert sich darum, bis letzten Montag ist nichts passiert und der vermieter hat sich noch nicht bei mir gemeldet, habe dann am Montag noch eine Abmahnung per Rückschein zum Vermieter gesendet, bis heute hat er sich noch nicht gemeldet. Am Dienstagnachmittag ging dann alles wieder, kann ich trotzdem außerordentlich kündigen, der vermieter kann mir ja nicht garantieren, dass so etwas nochmal vorkommt und da ich zwei kleine Kinder habe ist dies für mich nicht zumutbar. Ich wäre euch für Antworten sehr dankbar.
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#2
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Hallo Sabrina.
Eine fristlose Kündigung scheint mir jetzt nicht mehr machbar, da der Mangel durch den Mieter beseitigt wurde und die Versorgung mit Gas und Wasser wieder gesichert ist. Eine fristlose Kündigung ist meines Wissens nach nur möglich, wenn die Abmahnung, bzw. Mängelliste unter Angabe einer ordnungsgemäßen Frist vom Vermieter nicht beachtet und die Frist ohne Beseitigung der Mängel verstreicht. Dennoch empfehle ich für die Tage, in der die Wohnung nicht ordnungsgemäß bewohnbar war, eine Mietminderung. Sollte Heizung und Warmwasser nicht funktioniert haben, so ist ggf. eine Mietminderung bis 100% für die Tage des Aufalls möglich. Hier würde ich mich jedoch an einen Mieterverein wenden, um einwandfreien rechtlichen Beistand zu haben. Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Mietrecht Einfach
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