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Auszug vor Ablauf der Kündigungsfrist

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 15.01.2014, 10:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2014
Beiträge: 4
Standard Auszug vor Ablauf der Kündigungsfrist

Ein liebes Hallo!
Meine Kündigungsfrist endet am 30.06.2014
Vermieter möchte selber einzeihen und mit den Umbauarbeiten schon früher beginnen.
Wenn ich jetzt angenommen eine Wohnung gefunden habe, in der ich sofort einziehen könnte,
muss ich die Miete dennoch bis zum 30.6. zahlen?



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  #2  
Alt 15.01.2014, 10:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: KÜNDIGUNG: Auszug vor Ablauf

Sie sollten für diesen Fall mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, in dem diese Modalitäten geklärt werden.

Aber warum 30.06., bestand hier ein befristeter Mietvertrag?
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  #3  
Alt 15.01.2014, 11:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2014
Beiträge: 4
Standard AW: KÜNDIGUNG: Auszug vor Ablauf

Zuerst hatte er zum 31.3.2014 gekündigt.
Nur weil ich über 5 Jahre in der Wohnung lebe, verängert sich die Kündigungszeit um 3 Monate, deswegen 30.06.2014...

Muss ich den Aufhebungsantrag stellen?
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  #4  
Alt 15.01.2014, 11:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: KÜNDIGUNG: Auszug vor Ablauf

D.h. dann, dass der Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgesprochen hat. Eine andere Möglichkeit gäbe es nicht.

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, die zwischen Mieter und Vermieter schriftlich getroffen wird. In diesem Schreiben sollte zum Ausdruck kommen, was passiert, wenn sie eine Wohnung früher finden, damit Sie keine Miete mehr bezahlen müssen und der Vermieter mit dem Umbau beginnen kann.

Mietrecht: der Mietaufhebungsvertrag
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  #5  
Alt 15.01.2014, 11:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2014
Beiträge: 4
Standard AW: KÜNDIGUNG: Auszug vor Ablauf

Dankeschön
Ja wegen Eigenbedarf hat er gekündigt,
weil er zum 31.03.2014 gefristet hat, habe ich einen Widerspruch gemacht und zum 30.06.2014
Ich habe noch keine Rückantwort darauf....

Kann ein Aufhebungsvertrag von mir sowohl auch vom Vermieter gemacht werden.?
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 15.01.2014, 12:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: KÜNDIGUNG: Auszug vor Ablauf

Wenn Sie auf den Link geklickt hätten, wäre die Nachfrage nicht nötig gewesen.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 15.01.2014, 12:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2014
Beiträge: 4
Standard AW: KÜNDIGUNG: Auszug vor Ablauf

jaa habe ich....
aber vielleicht verstehe ich das Amtsdeutsch nicht sonderlich

dennoch danke
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Stichworte
aufhebungsvertrag, auszug, befristeter mietvertrag, eigenbedarf, kündigungsfrist, umbau


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