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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Ein liebes Hallo!
![]() Meine Kündigungsfrist endet am 30.06.2014 Vermieter möchte selber einzeihen und mit den Umbauarbeiten schon früher beginnen. Wenn ich jetzt angenommen eine Wohnung gefunden habe, in der ich sofort einziehen könnte, muss ich die Miete dennoch bis zum 30.6. zahlen? |
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#2
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Sie sollten für diesen Fall mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, in dem diese Modalitäten geklärt werden.
Aber warum 30.06., bestand hier ein befristeter Mietvertrag? |
#3
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Zuerst hatte er zum 31.3.2014 gekündigt.
Nur weil ich über 5 Jahre in der Wohnung lebe, verängert sich die Kündigungszeit um 3 Monate, deswegen 30.06.2014... Muss ich den Aufhebungsantrag stellen? |
#4
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D.h. dann, dass der Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgesprochen hat. Eine andere Möglichkeit gäbe es nicht.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, die zwischen Mieter und Vermieter schriftlich getroffen wird. In diesem Schreiben sollte zum Ausdruck kommen, was passiert, wenn sie eine Wohnung früher finden, damit Sie keine Miete mehr bezahlen müssen und der Vermieter mit dem Umbau beginnen kann. Mietrecht: der Mietaufhebungsvertrag |
#5
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Dankeschön
![]() Ja wegen Eigenbedarf hat er gekündigt, weil er zum 31.03.2014 gefristet hat, habe ich einen Widerspruch gemacht und zum 30.06.2014 Ich habe noch keine Rückantwort darauf.... Kann ein Aufhebungsvertrag von mir sowohl auch vom Vermieter gemacht werden.? |
#6
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Wenn Sie auf den Link geklickt hätten, wäre die Nachfrage nicht nötig gewesen.
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#7
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jaa habe ich....
aber vielleicht verstehe ich das Amtsdeutsch nicht sonderlich dennoch danke |
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Stichworte |
aufhebungsvertrag, auszug, befristeter mietvertrag, eigenbedarf, kündigungsfrist, umbau |
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