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Bauamt hat mir gekündigt
Hallo,
brauche dringend Ideen, wie ich vorgehen soll. Das Bauaufsichtsamt hat meine Wohnung als Schwarzbau identifiziert und möchte nun, dass ich ausziehe. Der Grund ist, im ländlichen Bereich, dass es zu viele Wohnungen in unserem Bauernhaus gibt und deshalb der Schwarzbau nicht nachgenehmigt werden kann. Vom Vermieter habe ich noch nichts gehört, aber der hat sich noch nie an Gesetze gehalten, wird sich wie immer auch um nix kümmern. Wie soll ich jetzt vorgehen. Habe zurzeit gar kein Geld zum Umzug, zudem wollte ich mich beruflich verändern und umziehen, aber das ist abhängig, wann ich einen Job bekomme. Möchte nicht zweimal hintereinander umziehen. |
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#2
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AW: Bauamt hat mir gekündigt
Zitat:
richtig ist, dass die behörde den rückbau illegal errichteter gebäude/nutzungen verlangen kann. dies muss sie allerdings dem eigentümer gegenüber äußern. letztlich hat das natürlich auswirkungen auf sie. bei abschluss ihres mietvertrages mussten sie nach treu und glauben annehmen, dass die wohnung natürlich frei von rechten dritter ist. letztendlich ist das verschulden beim eigentümer zu suchen, der für daraus resultierende schäden haftbar gemacht werden kann. sollte das bauamt seine rechte durchsetzen, können sie sich beim vermieter dabei schadlos halten. |
#3
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AW: Bauamt hat mir gekündigt
Vielen Dank für die Antwort! Da bin ich wenigstens schon etwas beruhigt.
Jedoch wären bei einem Umzug Kosten im Voraus fällig, die ja ziemlich hoch sein könnten (Kaution, elementare Renovierung, evtll. höhere miete, meine Küche passt evtl. nicht...). Kann man da einen Abschlag auch vorher bekommen? Geld in der Höhe habe ich einfach nicht. Viele liebe Grüße, denkerstirn |
#4
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AW: Bauamt hat mir gekündigt
einen anspruch auf einen kostenvorschuss halte ich für fraglich. da entstehende kosten immer nachgewiesen werden müssen, sind hierfür belege (also rechnungen) notwendig.
sinnvollerweise sollte der eigentümer das umzugsunternehmen beauftragen. so ergeht die rechnung hierfür direkt an den eigentümer. ich empfehle ihnen anwaltliche hilfe in anspruch zu nehmen. |
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