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#1
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befristeter Mietvertrag 5 Jahre gültig?
Seit 01.05.2009 habe ich einen Mietvertrag. Der wurde unbefristet abgeschlossen. Im Juni 2009 kaufte ich für die Fenster Außenrollos (500 EUR). Nach Anfrage beim Vermieter war er bereit die Kosten dafür zu übernehmen, da es sich bei unserer Wohnung um eine Dachgeschosswohnung handelt. Daraufhin wurde eine Vereinbarung von beiden Seiten unterschreiben: "Die Mieter verpflichten sich das Mietverhältnis für mindestens 5 Jahre abzuschließen (bis 30.04.2014). Dementsprechend erklärt sich der Vermieter bereit die Kosten für die Rollos auf das Konto des Mieters zu erstatten." Nun möchte ich jedoch bereits im Jahr 2012 aus der Wohnung ausziehen. Ist die Vereinbarung gültig? Kann ich tatsächlich nicht vor Ende April 2014 aus dem Mietvertrag austreten?
Könnte sich der Vermieter immer noch quer stellen auch wenn ich anbiete die 500 EUR ihm wieder zu erstatten? Vielen Dank bereits für die Antworten! Viele Grüße |
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#2
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AW: befristeter Mietvertrag 5 Jahre gültig?
Hallo,
der vereinbarte Kündigungsverzicht ist in dieser Form nicht gültig: "Die Mieter verpflichten sich das Mietverhältnis für mindestens 5 Jahre abzuschließen" Zum Einen ist ein Kündigungsverzicht nur für vier Jahre zu vereinbaren und wenn, muss dieser beidseitig - also füpr Mieter und Vermieter gleichermaßen - ausgeschlossen werden. Ansonsten ist dieser nichtig. Mietrecht Einfach
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Stichworte |
kündigung, mietvertrag, zeitmietvertrag |
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