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Droht mir die Kündigung?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 08.10.2013, 12:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.10.2013
Beiträge: 1
Standard Droht mir die Kündigung?

Hallo liebe Community,

in großer Sorge, dass ich mir selber ein Bein gestellt habe, wende ich mich an Euch mit der Bitte um Ratschlag.

Ich bewohne in Bremen eine 55-Quadratmeter-Wohnung in der dritten Etage eines Mehrfamilienwohnhauses. Aufgrund einer wirklich wichtigen Familienangelegenheit ist meine Freundin mit Kind aus Bayern provisorisch bei mir eingezogen. Wir haben vor so schnell wie möglich in eine größere Wohnung zu ziehen. Der Punkt ist aber, dass der Kleine in die Kita gehen soll, daher haben wir uns entschlossen, einen Kita-Gutschein sowie weitere wichtige Leistungen (Kind ist zu 100% behindert) zu beantragen. Das geht nur, wenn Freundin & Kind auch hier gemeldet sind.

Hier beginnt mein Problem.

Die Ummeldung war einfach und verlief ohne Probleme. Mein Vermieter habe ich über diese Angelegenheit nicht informiert. Begründung: Unmittelbar nach Einzug hatte ich mit meinem Vermieten einen Rechtsstreit wegen Provisionsbetrug den ich gewonnen hatte. Seit dem ist die Beziehung zu meinem Vermieter wirklich derbe schlecht. Er hätte mir niemals die Erlaubnis gegeben. Das neue Namensschild an der Klingelanlage hat er schon entfernt. Ich denke, dass die Mietkündigung nicht lange auf sich warten lässt.

Meine Frage an Euch. Habe ich es jetzt verbockt? Kann er mich einfach rausschmeißen? Ich habe so große Angst, dass ich mit Freundin und Kind zeitnah auf der Straße sitze. Hilfe! ;-Trauriges Smiley



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  #2  
Alt 08.10.2013, 15:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Droht mir die Kündigung?

Schriftlich die Aufnahme der Lebensgefährtin beantragen. Eine Weigerung ist so gut wie ausgeschlossen:

Nachzug des Partners in die Wohnung - Holen Sie sich die Genehmigung
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  #3  
Alt 08.10.2013, 17:22
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Droht mir die Kündigung?

Da sie doch sowieso eine größere Wohnung suchen, sollte Ihr Problem nicht allzu groß sein.

Es wird Ihnen aber keine andere Wahl bleiben, als dem Vermieter den Einzug der Freundin /Lebensgefährtin mitzuteilen. Dies wurde auch durch ein BGH-Urteil bestätigt.

Es gibt da den § 553 BGB
Zitat:
(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann. ...
... der Einzug der Lebensgefährtin ist ein solches "berechtigtes Interesse" des Mieters.

Gäbe es Schwierigkeiten mit dem Vermieter dann sollte man sich an einen Mieterverein wenden und je nach Lage, an einen Fachanwalt für Mietrecht.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 15.10.2013, 19:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 17
Standard AW: Droht mir die Kündigung?

Hallo,

so weit ich weis muss es dem Vermieter mitgeteilt werden, wenn eine weitere Person in die Wohnung mit einzieht. Da die Wohnung auch ausreichen würde für 3 Personen dürfte er auch nichts dagegen haben, aber ich würde trotzdem vorschlagen das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.
Da Sie ja aber eh eine neue Wohnung suchen würde der Vermieter wahrscheinlich auch auf einen Rechtsstreit verzichten, denn das kostet ja nur unnötig Zeit und Geld.
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Antwort

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Stichworte
einzug, kind, kündigung, mehrfamilienhaus, provision


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