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Einseitige Kündigung nach Trennung. Rechte?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 17.08.2009, 13:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2009
Beiträge: 2
Standard Einseitige Kündigung nach Trennung. Rechte?

Guten Tag,

meine ehemalige Freundin und ich sind erst im April in ein Reihenhaus gezogen. Im Mietvertrag sind wir als "Mieter 1" und "Mieter 2" festgehalten. Daraus resultiert für mich, dass wir gleichberechtigte Mieter sind, keiner von beiden als Untermieter verzeichnet ist.

Nach recht kurzer Zeit haben wir uns auseinandergelebt, es gab persönliche Probleme. Daraufhin haben wir untereinander geregelt, dass ich aus dem Mietvertrag aussteige. Fristgerecht ink. der dreimonatigen Kündigungsfrist, Stichtag 31.10.2009, habe ich meinen Teil ordentlich gekündigt, die Vermieter haben dem zugestimmt und die Kündigung unterschrieben. Meine ehemalige Freundin wird danach alleinige Mieterin der Reihenhauses.

Nun kommt der Knackpunkt: Bis zu diesem Zeitpunkt, dem 31.10.2009, besitze ich doch die gleichen Rechte wie als Einzelmieter, oder sehe ich das nicht richtig? Denn, auch wenn die persönliche Wohnsituation nun nicht die idealste ist, denn wir leben nun in Trennung, habe ich doch Anrecht auf diesen Wohnraum. Wir zahlen jeweils die Hälfte der Miete, meine ehemalige Freundin möchte mir nun nämlich vorschreiben, wann ich Zuhause zu sein habe und wann sie ihre Ruhe haben möchte und ich mir an einzelnen Wochentagen gefälligst einen anderen Ort zum übernachten suchen solle. Das ist in meinen Augen jedoch ein persönliches Problem zwischen ihr und mir, hat aber doch nichts mit dem Mietvertrag zu tun.

Kann sie mir nun vorschreiben, weil ich den Vertrag meinerseits gekündigt habe, wann sie alleine sein möchte - oder darf ich den Wohnraum ohne großartige Einschränkungen wie gehabt weiter nutzen? Oder sitzt sie am "längeren Hebel" und darf mir den Zutritt zum Haus verbieten, wenn sie ihre Ruhe haben möchte oder evtl. auch Besuch empfängt?

Zusätzlich empfiehlt sie mir, mir eine neue Wohnung zu suchen, noch vor dem Ende meines Mietvertrages, dem 31.10.2009. Wenn ich vorher ausziehe, solle ich dann entweder a) dennoch weiter Miete dort zahlen oder b) auf meinen Teil der Kaution verzichten, dann "seie ich aus der Sache gut raus". Doch ich würde für etwas zahlen, das ich nicht nutzen kann oder darf.

Kann ich mich gegen einen zeitweiligen Rauswurf an bestimmten Tagen wehren und mich dennoch im Haus aufhalten und dort schlafen?

Mit freundlichem Gruß



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  #2  
Alt 17.08.2009, 17:00
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Einseitige Kündigung nach Trennung. Rechte?

Hallo dees,

du bist bis zum Zeitpunkt der Kündigung - also den 31.10.2009 - noch voller Mieter, zusammen mit deiner Freundin. Daraus resultieren die Rechte und Pflichten, die aus dem Mietvertrag hervorgehen.

Ab dem 01.11.2009 sieht es dann anders aus, wenn deine ehemalige Freundin als Alleinmieterin das Vertragsverhältnis weiterführt.

Aber weder hat Sie Anspruch auf eine weitere Mietzahlung, noch die auf die Hälfte deiner Kaution. Sie ist ab dem Datum Alleinmieterin und du hast sogesehen mit der Sache nichts mehr am Hut. Denn Sie hat deiner Kündigung ja zugestimmt.

Fazit:
Bis zum 01.11.2009 kann dir deine Freundin nichts vorschreiben. Ihr seid gleichberechtigte Mieter gemäß Mietvertrag. Dieses Verhältnis erlischt mit deiner einseitigen und zugestimmten Kündigung zum 31.10.2009.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen bereit,


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  #3  
Alt 25.08.2009, 18:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Einseitige Kündigung nach Trennung. Rechte?

Guten Tag noch einmal,

nach einer neuerlichen, intensiven Diskussion mit meiner ehemaligen Freundin, mit der ich mir nun immer noch den Wohnraum teile, bekam ich folgendes zu hören:

Ich sei nur noch geduldet im Haus. Sie habe sich informiert (beim Mieterschutzbund). So hieß es laut ihrer Aussage nun, dass ich mit der Unterschrift als "Mieter 2" nicht so viele Rechte habe, auch wenn die Bezeichnung "Mieter 1" und "Mieter 2" wie gesagt ja nicht aussagt, dass ich Untermieter oder etwas in dieser Art sei. Ich seie nicht gleichberechtigt, sie sitze somit "am längeren Hebel", kann mir Aufenthaltszeiten im Haus vorschreiben, mir Besuch in ihrer Abwesenheit verbieten. Sie hingegen darf Besuch empfangen, wie sie es mag und mir in dieser Zeit den Zutritt zum Haus versagen.

Dies alles, obwohl ich den Löwenanteil am Wohnraum trage (die Hälfte Kaution, die Hälfte Miete, die kompletten Strom-, Gas- und Wasserkosten beim Anbieter, der Vertrag dort läuft auf meinen Namen, sowie die gesamten Internet- und Telefonanschlusskosten, die ebenfalls nur auf meinem Namen laufen).

Ist es nun wirklich so, dass ich mit meiner Kündigung zum 01.11.2009, die dann ja erst gültig wird, in eine Art "2. Glied" gerutscht bin, quasi einen Untermieterstatus erreicht habe? Ich dachte mit der Antwort von Ihnen kann ich beruhigt sein, doch die Aussage meiner Mitbewohnerin, dass dies der Mieterschutzbund so geschildert habe, macht mich stutzig.

Mit freundlichem Gruß

"dees".
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  #4  
Alt 25.08.2009, 19:30
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Einseitige Kündigung nach Trennung. Rechte?

Hallo dees.

Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, da sich das Vertragsverhältnis nicht geändert hat! Weder wurde im Vertrag eine Unterschrift gestrichen oder ein Untermietvertrag erstellt.

Aber um Sicherheit zu bekommen, kann ich dann auch Ihnen einen Gang zum Mieterbund oder auch zu einem Fachanwalt für Mietrecht empfehlen.

Wenn man es so genau nehmen würde, dann könnten Sie Ihr auch die Nutzung von Telefon, Internet, Strom, Gas und Wasser vorschreiben. Denn hier stehen nur Sie im Vertrag. Dies wäre aber nur eine reine Retourkutsche und würde der Problematik sicher nicht behilflich sein.

Und um den Hausfrieden zu wahren oder auch zu erzwingen, kann ich dann auch nur ein Aufsuchen eines Mietervereins empfehlen. Somit haben Sie dann Rechtssicherheit.


Ich hoffe ich konnte behilflich sein und verbleibe mit freundlichem Gruß,


Mietrecht Einfach
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