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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Einzelmietvertrag: Kündigungsfrist nach Umwandlung in Eigentumswohnung
Hallo, ich bin ganz neu hier und habe eine dringende Frage die schon aus der Überschrift zu entnehmen ist. Hier nochmals im Detail:
Ich bewohne ein Zimmer (Einzelmietvertrag auf unbestimmte Dauer) in einer WG in einem Mehrfamilienhaus (3 Parteien). Mein Vermieter plant das Haus zu verkaufen. Hierfür sollen die einzelnen Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Die neunen Besitzer werden mir voraussichtlich auf Grund von Eigenbedarf kündigen. Wie ist in diesem speziellen Fall die Kündigungsfrist? Ich habe bereis schon drei verschiedenen Antworten bekommen: 1. Bei Einzelmietverträgen immer 1 Monat 2. Bei Eigenbedarfskündigung immer 3 Monate (ich bewohne das Zimmer erst seit 1,5 Jahren) 3. nach einer Umwandlung in Eigentumswohnungen immer 3 Jahre Was stimmt denn nun? Vielen Dank für eure Hilfe!!! |
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#2
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AW: Einzelmietvertrag: Kündigungsfrist nach Umwandlung in Eigentumswohnung
Hallo,
bitte lesen Sie zu diesem Thema einmal diesen Artikel: Umwandlung und Wohnungsverkauf*- Berliner MieterGemeinschaft e.V. Sollte der Vermieter tatsächlich planen das Haus in Eigentumswohnungen aufzuteilen und dann an mehrere Parteien mit Abgeschlossenheitsbescheinigung zu verkaufen sehe ich die drei Jahre Kündigungsfrist als begründet an. Natürlich nur in dem Fall, dass der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet. Mietrecht Einfach
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Stichworte |
eigenbedarf, eigentumswohnung, kündigungsfrist, mehrfamilienhaus, wohngemeinschaft |
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