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Fistlose Kündigung durch den Vermieter

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 19.02.2009, 02:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.02.2009
Beiträge: 1
Standard Fistlose Kündigung durch den Vermieter

Hallo und guten Tag...

Ich habe ein Frage und weiss nicht was ich machen kann!!! Bitte um Tips und um Hilfe, bin echt verzweifelt!!!

Also:
Ich habe eine fristlose Kündigung meiner Wohnung durch meinen Vermieter erhalten, da ich 3 Monatsmieten in Verzug war. Meine Mutter hat mir dann das Geld gegeben, damit ich meine Verbindlichkeiten bei meinem Vermieter bezahlen kann. Ich habe jetzt aber ein Jobagebot aus Berlin erhalten und möchte schnellstmöglich ohne grossen Aufwand den Job annehmen und die Kündigung quasi fristlos schnellstmöglich annehmen!!!

Hat nun diese Kündigung noch bestand??? Bzw. muss oder kann ich diese schnellstmöglich annehmen!!?? Was kann ich tun!!??

Liebe Grüße Thomas



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  #2  
Alt 19.02.2009, 11:15
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Thomas,

also die fristlose Kündigung war berechtigt, denn sobald ein Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand ist, kann der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen.

Diese wird durch die Zahlung auch nicht aufgehoben. Also die fristlose Kündigung hat weiterhin Bestand. Am besten setzt du nun einfach ein Schreiben auf, in welchem du die Auszugskriterien festlegst, wie z.B. Abnahme der Wohnung, Übewrgabe der Schlüssel, Rückzahlung der Kaution, etc.
Dies ist für deine Seite eine Bestätigung der fristlosen Kündigung durch den Vermieter und der Vermieter ist sicher, dass seine Kündigung angenommen wurde.


Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht-Einfach
__________________

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  #3  
Alt 26.02.2009, 09:35
Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 31
Standard

Sollte der Vermieter jetzt plötzlich auf einer Rücknahme der Kündigung bestehen, können Sie das ablehnen; da Sie keinen Widerspruch eingelegt hatten, haben Sie die Kündigung angenommen.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf nicht der Annahme des Anderen.
Wenn der Andere keinen Widerspruch einlegt, ist diese Kündigung automatisch rechtens.

Geändert von Roccus (26.02.2009 um 09:38 Uhr)
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