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Frist zur Reinigung der Wohnung

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 16.12.2012, 13:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.12.2012
Beiträge: 2
Standard Frist zur Reinigung der Wohnung

ich habe ein problem und weiß nicht, wie ich mich richtig verhalten soll.

anfang dezember gabb es bei uns im haus ein wasserrohrbruch, dabei musste der handwerker in meine wohnung.
die vermieterin kam direkt hinterher gestiefelt, ohne einen ersichtlichen grund.

nun habe ich pot von der vermieterin bekommen, dass ich bis 27.12. meine wohnung entrümpeln soll, sonst bekomme ich eine fristlose kündigung.

in diesem brief wird mit der fristlosen kündigung gedroht, sollte ich zum besichtigungstermin nicht anwesend sein. ist das rechtens?

desweiteren behalten sie sich rechtliche schritte in bezug auf geruchsbelästigung und gesundheitsgefährdung vor.

kann mir jemand helfen, wie ich mich jetzt verhalten soll?

da ich beruflich viel unterwegs bin, liegen max. kleidung auf dem boden. weder ungeziefer, noch schimmel, noch geruchsbelästigung ist vorhanden. es gab auch nie beschwerden von nachbarn.

das ist doch reinste willkür der vermietung...!?



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  #2  
Alt 16.12.2012, 15:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: frist zur reinigung der wohnung

Zitat:
das ist doch reinste willkür der vermietung...!?
Da ich nicht weiß, wie es zu dem Zeitpunkt in Ihrer Wohnung ausgesehen hat, halte ich mich mit einer Antwort zurück.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 16.12.2012, 17:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.12.2012
Beiträge: 2
Standard AW: frist zur reinigung der wohnung

als normale unordnung würd ich es beschreiben.

so wie es in einem 1-mann haushalt aussieht, wenn man am arbeiten ist und nur selten dazu kommt, daheim etwas zu machen.

aber es als messiverhalten abzutun, das würde viel zu weit gehen!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 17.12.2012, 05:06
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: frist zur reinigung der wohnung

Zitat:
in diesem brief wird mit der fristlosen kündigung gedroht, sollte ich zum besichtigungstermin nicht anwesend sein. ist das rechtens?
Nein, das ist nicht rechtens.
Die Besichtigung der Wohnung ist durch den Vermieter mindestens 24 Stunden vorher
, unter Nennung eines wichtigen Grundes, mit dem Mieter abzustimmen.

Der Mieter sollte aber mindestens 1 Terminvorschlag, besser noch 2 Vorschläge für eine Besichtigung machen. Denn mit ganz bestimmten Begründungen, darf der Vermieter auf einer Besichtigung bestehen. Gerichtsurteile sind dazu ergangen.

Dazu darf er allerdings nicht ohne die Zustimmung des Mieters die Wohnung betreten. Es sei denn, bei Gefahr im Verzuge.
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Antwort

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Stichworte
besichtigung, fristlose kündigung, gesundheitsgefährdung, handwerker, wasserschaden

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