|
Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Hallo, habe folgende Frage kann ich die Wohnung fristlos kündigen wenn der Vermieter die Mängel nicht beseitigt. Es kommen nur folgende Argumente vom Vermieter ( vertreten durch eine Hausverwaltung) ,, Wir haben kein Geld und das Mietshaus ist angeblich schon verkauft, die Eigentümerin will keine größeren Reperaturen mehr bezahlen. Das hören wir seit einem Jahr. Ich wohne 30 Jahre in der Wohnung und habe 1 Jahr Kündigungsfrist laut Mietvertrag. Folgende Mängel sind vorhanden: Warmwasser funktioniert nicht richtig ( Duschen nicht möglich) , Risse in den Wänden, Fenster undicht, Schimmel, Asbest in Nachtspeicher, Treppen sind heruntergekommen ( Farbanstrich nicht zu erkennen,Treppenstufen sind rund abgetreten und das Linolium ist auch defekt).
Auch der Hauswart kommt seinen Pflichten nicht wirklich nach ( im Monat müßte er 4 mal das Treppenhaus reinigen, wenn man Glück hat höchstens 2 mal). Diese Mängel und der Zustand des Hauses ist der Hausverwaltung schon seit Jahren bekannt. Das die Mängel in der Wohnung bestehen, hat die Verwaltung mir auch schriftlich bestätigt. ![]() ![]() MFG Franki |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
![]() Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
![]()
Wenn Sie einen vorformulierten Standardmietvertrag besitzen, dann beträgt die Kündigungsfrist für Ihre Wohnung 3 Monate und nicht länger!
Für die vorhandenen Mängel sollten Sie den Vermieter noch einmal beweisbar (Einschreiben) unter Verzug setzen und danach die Miete mindern. Orientieren Sie sich an dieser Tabelle: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm und hier: http://www.bild.de/BILD/ratgeber/gel...e-richtig.html und auch hier: http://www.mietrechtslexikon.de/ Die Chancen für eine fristlose Kündigung stehen übrigens sehr schlecht. |
#3
|
|||
|
|||
![]()
Nachtrag:
Lesen Sie bitte, wie es einer anderen Userin vor Gericht ergangen ist, die auch fristlos gekündigt hate: http://www.mietrecht-einfach.de/foru...ieter-460.html |
![]() |
|
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Mieter kündigt fristlos und zieht aber nicht aus | sabine.hackl | Kündigung | 1 | 24.11.2009 15:53 |
Kann ich fristlos kündigen? Grund: Extreme psychische Belastung | Bejamine | Kündigung | 1 | 11.05.2009 15:46 |
Kann ich fristlos kündigen? | Lyndacity | Kündigung | 1 | 26.04.2009 16:35 |
Wer zahlt die Nebenkosten, wenn der Vermieter übermäßig heizt? | kiesel222 | Betriebskosten und Nebenkosten | 3 | 16.02.2009 18:21 |
Fristlos kündigen bei Heizungsgeräusch? | Tinka | Kündigung | 4 | 03.03.2008 00:02 |