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Fristlose Kündigung?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 27.05.2010, 19:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2010
Beiträge: 1
Standard Fristlose Kündigung?

Hallo zusammen,

ich wohne hier in einer WG seit September 2009. Kurz nach dem Einzug habe ich jede Woche mind. 5 Tage wg Lärm nicht schlafen können. Dieser kam von der Wohnung unter mir. Der Lärm bestand aus:
- Bässen von Technomusik
- Kindergeschrei
- Fernsehlärm
- einfach Türenschlagen
dies alles bis morgen um 2-3 Uhr. Beim Versuch zu klingeln und um Ruhe zu bitten wurden wir beschimpft (ich wurde als bedrunken und sexuell belästigend dagestellt, einer Freundin wurde angedroht die Treppen herunter geschuckt zu werden und dass wir unsere (nicht vorhandenen) Flaschen in den Hof stellen.

Wir haben daraufhin den Vermieter per Telefon und Emails darauf hin gewiesen, dass dies so nicht hinnehmbar sei. Er hat uns Besserung versprochen, was jedoch nicht so war.

Parallel haben wir immer nach einer neuen Wohnung gesucht und sind nun auch fündig geworden (wir wollen beide ausziehen). Das problem ist nun, dass der neue Vermieter die Wohnung höchstens einen Monat leer stehen lassen will. Wir haben jedoch 3 Monate Kündigungfrist.

Ich habe meinerseits mit dem alten Vermieter gesprochen und darum gebeten, dass wir, da wir auch die Situation so lange ausgehalten haben, einen Aufhebnungsvertrag machen können.

Er hat dies verneint. Gestern wurde nun an meinem Briefkasten das Schloss kaputt gemacht (für das ich bis heute keinen Schlüssel bekommen habe).

NUN meine eig. Frage: können wir aus den Gründen fristlos Kündigen? Wir haben für alles Zeugen.

Vielen Dank für die Antwort.
Grüße



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  #2  
Alt 27.05.2010, 20:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Fristlose Kündigung?

So unangenehm für Sie auch diese Situation ist, denke ich, dass Sie eine fristlose Kündigung nicht durchsetzen können. Erst wenn Sie tätlich angegriffen werden und dies von der Polizei aufgenommen wird, wäre eine fristlose Kündigung denkbar.

Für die Zukunft sollten Sie aber wissen, dass Sie Ihren Vermieter immer beweisbar per Einschreiben über solche Vorfälle informieren müssen. Telefonate und Mails sind nicht beweisbar.

Der Vermieter könnte und müsste solche Mitmieter dann abmahnen und wenn nötig fristlos kündigen.
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