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Fristlose Kündigung berechtigt bei Aufrechnung von Mietschulden?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 28.01.2009, 16:20
sam sam ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.01.2009
Beiträge: 5
Standard Fristlose Kündigung berechtigt bei Aufrechnung von Mietschulden?

Hallo alle zusammen!
Ich bin ganz neu hier und hoffe ich bekomme ein paar ausagekräftige Antworten auf mein Problem!
Danke schon mal im voraus!!!

Also folgendes:
Wir bekamen heute die außerordentliche Kündigung unseres Vermieters, der Grund ist Zahlungsverzug mit einer Auszugsfrist von 7 Tagen.
Angefangen hat die ganze Geschicht mit einem Wasserschaden im Keller wodurch ein grosser Teil unserer dort untergestellten Sachen beschädigt wurden und nicht mehr zu gebrauchen waren. Der Wert der Sachen 2000€!
Wir baten unseren Vermieter um Regulierung des Schadens und dieser erklärte sich auch bereit dazu und damit begann alles.
Wir machten Fotos und Kostenaufstellungen der beschädigten Sachen für den Vermieter. Es verging viel Zeit! Dann fragte er uns ob unsere Hausratversicherung den Schaden nicht abdeckt. Natürlich nicht, die deckt nur Leitungswasserschäden ab und keine Schäden die durch starke Regenfälle und Gebäudeschäden entstehen.
Wir machten weiterhin unsere Forderung auf Regulierung durch den Vermieter geltend und sagte das die beschädigten Sachen, die ja nun mal nass und feucht seien anfingen zu schimmeln und zu stinken und eine Nutzung des Kellers sehr einschränken. Der Vermieter sagte uns zwei Besichtigungstermine zu und jedesmal wurde dieser von Vermieterseite nicht eingehalten und jedesmal mit der gleichen Begründung (Panne auf der Autobahn)!? Auf nachfragen beim Vermieter wurde uns gestattet die beschädigten Sachen zu entsorgen! Wieder verging viel Zeit der Vermieter sagte das läge an seiner Versicherung und nicht an ihm, er gab uns die Telefonnummer der Versicherung damit wir uns selber davon überzeugen sollten. Dort sagte man uns das der Schaden bereits reguliert wäre!
Schön dachten wir und wieder zum Vermieter, da wußte man natürlich von nichts und man fragte uns wo wir das her hätten und es sei nicht an dem! Danach folgten nur noch Vertröstungen von Sachbearbeitern denen selbst die Hände gebunden waren die unser Problem jedoch verstehen würden. Uns wurde damit aber nicht geholfen! Nach gut einem Jahr hat sich nichts getan und wir sahen auch nicht das da noch was passieren könnte.Also schrieben wir unseren Vermieter das wir den entstandenen Schaden solange gegen die Miete rechnen würden bis er beglichen sei. Die Neben- und Modernisierungskosten für unsere Wohnung zahlten wir natürlich weiter und auf jeder Überweisung stand, abzüglich Schadensregulierung!
Unserer Vermieter meldete sich nach diesem Schreiben auch nicht mehr bei uns, bis auf heute (nach 5 Monaten) mit der fristlosen Kündigung! Ich sehe die Schuld des Schadens beim Vermieter, den er wußte das der Keller bei starkem Regenfall unter Wasser steht und hätte uns doch beim Einzug darauf hinweisen können nichts in unmittelbarer Bodennähe abzustellen,dies sagten uns aber erst andere Mieter die schon länger dort wohnen und natürlich erst als das Kind schon in den Brunnen gefallen war. Bein letzten großem Regen war es dann auch nur unser Keller, der unter Wasser stand, also haben wir auch noch einen Riss im Mauerwerk! Dies schrieben wir alles dem Vermieter, mit null Reaktion!
Also was kann ich jetzt machen, außer die geforderten für mich nicht rechtmäßigen Aussenstände zu bezahlen? Wie sehen unsere Chancen überhaupt aus??
Ist es rechtens ohne vorherige Abmahnung und dann auch noch mit einer 7-tägigen Auszugsfrist zu kündigen, oder ist es nur der Versuch uns einzuschüchtern,damit wir zahlen? Wir haben die einbehaltene Miete natürlich aufs Sparbuch gebracht, für Fälle wie diesen, aber wo steh ich jetzt nach so einem Brief vom Vermieter bekommt man natürlich Angst und fragt sich was man machen kann!?
Bin über jede Antwort dankbar!



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  #2  
Alt 28.01.2009, 17:03
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Sam,

der Fall ist natürlich recht verzwickt. Dennoch versuche ich mal zu helfen, soweit es geht!
Wir haben in unserer Plattform einen Artikel, den ich dir empfehlen möchte:

Zu dem Thema Mietschulden:
Mietschulden

Eine Kündigung ist demnach ohne Abmahnung möglich, da die Mietschulden ja aus der Sicht des Vermieters seit 5 Monaten bestehen.

Jedoch handelt es sich nicht um Mietschulden, wenn diese durch eine Aufrechnung entstanden sind, wie in Eurem Fall.

Und auch eine Auszugsfrist von 7 Tagen ist nicht angemessen. Diese sollte mindestens bei 14 Tagen liegen und verlängert werden auf bis zu 2 Monate, wenn das Risiko der Obdachlosigkeit besteht.

Die Krönung ist natürlich, dass die Versicherung gemeldet hat, den Schaden bereits reguliert zu haben und somit sehe ich Euch im Recht.

Da es aber um keinen minderen Streitwert geht empfehle ich Euch den Mieterbund, einen Mieterverein oder ggf. einen Fachanwalt für Mietrecht hinzuzuziehen.

Ihr scheint den Schriftwechsel ja aufgehoben zu haben und das ist wichtig für die Nachvollziehbarkeit des Falles.


Freundliche Grüße und viel Erfolg,


Mietrecht-Einfach
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  #3  
Alt 28.01.2009, 17:17
sam sam ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.01.2009
Beiträge: 5
Standard

Hallo,
danke erstmal für die schnelle Antwort!!!

Wir hatten schon mal einen Mietrückstand von 12,00 € (hatten die Modernisierungskosten einmal vergessen zu überweisen) und da hat sich unser Vermieter nach einem Monat bei uns gemeldet und um Nachzahlung gebeten.
Jetzt bei einem noch höheren Betrag der sich ja nicht von Heute auf Morgen aufbaut, schickt er gleich die fristlose Kündigung!? Für mich nicht zu verstehen!
Den Beitrag Mietschulden hab ich gelesen, aber unserer Vermieter will wohl von einer Aufrechnung nichts wissen, denn er hat ja auch nicht auf unseren Brief reagiert, sondern nach 5 Monaten die fristl. Kündigung geschickt.
Das mit der Versicherung wollte natürlich niemand mehr hören und wir sollten doch nachweisen wer uns das gesagt hätte, man ist immer in der Beweispflicht und wer schneidet schon Telefongespräche mit....


Das mit dem Mieterbund wollte ich heute schon machen, aber die haben leider auch ihre Sprechzeiten und die sind leider nicht heute.
Habe nach dem Schreck heute also erstmal gegoogelt und bin dann ja so hier gelandet.
Prima Forum + schneller Suport!!!

DANKE!

Geändert von sam (28.01.2009 um 17:22 Uhr)
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  #4  
Alt 28.01.2009, 17:41
Benutzerbild von Recht-Einfach
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Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Danke für das Lob.

Und ich habe noch eine Anmerkung zu der Versicherungsabwicklung. Wenn die Auskunft telefonisch erteilt wurde, dass der Schaden reguliert ist und der Vermieter sein Geld bekommen hat, dann sollte doch auf Nachdruck von einem selbst, oder einem repräsentierenden Mieterbund eine schriftliche Bestätigung dazu einholbar sein.

Die wäre als Beweis natürlich Gold wert.

Ich drücke die Daumen!


Mietrecht-Einfach
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  #5  
Alt 28.01.2009, 17:49
sam sam ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.01.2009
Beiträge: 5
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Das denke ich auch, aber nach 5 monatige Ruhe in diesem Fall, haben wir es nicht mehr für nötig gehalten noch etwas zu unternehmen und es eigentlich für stilles Einvernehmen unseres Vermieters gehalten.

Naja, morgen bin ich wieder ein bißchen schlauer in der Angelegenheit, aber ruhig schlafen werden wir bestimmt nicht!
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  #6  
Alt 28.01.2009, 17:50
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
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Das kann ich mir vorstellen, aber es wäre schön, wenn du uns weiterhin auf dem Laufenden hälst.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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  #7  
Alt 28.01.2009, 17:52
sam sam ist offline
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Registriert seit: 28.01.2009
Beiträge: 5
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Das mach ich selbstverständlich!!!
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  #8  
Alt 29.01.2009, 19:03
sam sam ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.01.2009
Beiträge: 5
Daumen hoch

Hallo,
also so ging es heute weiter:
Heute Vormittag hatten wir einen Termin beim Mieterschutzbund, dort sind wir erstmal beigetreten und durften dann unser Problem schildern.
Man sagte uns das die Kündigung eigentlich ein Witz ist, die Kundigungsfrist von 7 Tagen sei nicht nachzuvollziehen und das ganze Schreiben hatte nicht mal eine Unterschrift! Wir haben unseren Briefwechsel mit dem Vermieter dort gelassen und ein Anwalt wird sich die ganze Sache ansehen und nächste Woche haben wir einen Termin mit ihm und dann könne man uns sagen was gemacht werden kann! Das war für uns schon mal ein erstes Aufatmen!
Am Nachmittag war meine Frau (ich mußte leider arbeiten) dann bei unseren Vermieter, mit dem wir gestern noch einen Termin machen konnten.
Dort angekommen hat man ihr erstmal einen Kaffee angeboten und man begann sich zu entschuldigen, das es alles ein Mißverständnis sei und wir natürlich wohnen bleiben könnten und wir selbverständlich keine Mietschulden hätten
Ja großes Fragezeichen bei meiner Frau, die Situaton wurde folgendermaßen erklärt. Unserer Fall wurde einer neuen Sachbearbeiterin (die jetzt aber wohl nicht mehr dort arbeitet) übergeben und diese Sachbeabeiterin hat unseren Fall wohl einfach unter den Tisch fallen lassen, daraufhin konnte sich wohl niemand erklären warum wir eine gekürzte Miete zahlen und wir wurden als säumiger Mieter eingestuft!
Ob das alles so stimmt können wir nicht sagen, auf alle Fälle sind wir wohl aus der Nummer raus! Meine Frau brachte noch eine handschriftlich geschriebene Gesprächnotiz mit wo es alles nochmal festgehalten wurde.
Den Termin nächste Woche, beim Anwalt, werden wir trotzdem wahrnehmen, damit dieser noch ein abschließendes, beglaubigtes Schreiben für uns erwirkt und wir ein für allemal Ruhe in dieser Sache haben!
Also das Daumendrücken hat geholfen!!! DANKE!!
Auf alle Fälle sind wir selber sehr erstaunt das sich alles so schnell geregelt hat.

Geändert von sam (29.01.2009 um 19:31 Uhr)
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