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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Fristlose Kündigung d. Mieter
Hallo zusammen,
seit heute verstehe ich irgendwie die Welt nicht mehr. Wir haben letztes Jahr fristlos gekündigt. Die Gründe wie folgt: (Der Streit fing an, weil wir eine ordentliche NK Abrechnung angefordert haben, da wir nicht eingesehen haben die NK für das ganze Haus ( für 3 andere Mieter zusätzlich ) allein zu bezahlen. Baugrube wegen Nässeschaden im Keller( ca. 3 m lang und 3 m tief ) Anfang September 2008 ausgeschachtet, dann ruhend bis Mai 2009 und fertig gestellt im Mai 2009. Baugrube war nicht abgesichert, hätte jederzeit z. B. unser Sohn ( 8 Jahre, ADHS krank ) rein fallen können. Stromkabel vom Haus, Telefonkabel, Gaskabel lagen blank in der LUFT !!! Schimmel im Keller wo sich unsere Waschmaschine befand. Ich habe chronische Bronchitis und Asthma. Baulärm durch Neubau am Nachbargrundstück. Nachdem wir die NK + die Baugrube mit Anwalt bemängelt haben wurde es nur noch schlimmer: beschimpfungen in schriftlicher Form von seitens der Vermieterin ( wir sind Lügner ). Beschimpfungen seitens des Sohn's, Enkel der Vermieterin ( wir sind Idioten ) Drohung ( Wir wurden angebrüllt, das wir sofort .... erledigen sollen ) Androhung das unser Grill kaputt geschlagen werden sollte ( dabei blieb es leider ) Hausfriedensbruch ( ist erst nach 4 maligem sagen aus unserer Wohnung gegangen ) Ich weiß nicht was passieren muss, damit ich als Mieter das Recht habe fristlos zu kündigen. Lt. Richterin ( heute war Gütetermin ) sind die Gründe nicht ausreichend. Das kann und will ich nicht nachvollziehen !!! Kann mir vielleicht jemand weiter helfen ???? |
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#2
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AW: Fristlose Kündigung d. Mieter
Bevor man fristlos kündigt erkundigt man sich, welche Gründe dafür nötig sind. So schnell urteilen deutsche Gerichte in solch einem Fall gegen Vermieter nicht, das sollten Sie wissen.
Wenn Sie den Gerichtstermin mit Anwalt wahrgenommen haben, dann sollten Sie den ganz schnell loswerden. Der hätte aus seiner Erfahrung wissen müssen, wie das Gericht tickt. Denn vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand. Und Anwälte sollten zumindestens eine halbwegs guten Draht zu Justitia haben, damit Ihnen solch ein Desaster erspart bleibt. |
#3
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AW: Fristlose Kündigung d. Mieter
Hallo Regenmacher,
erst einmal vielen Dank für die Antwort. Unsere Anwältin hat uns gesagt, dass wir diesbezüglich schlechte Karten haben. Aber trotz allem verstehe ich das nicht, es will mir einfach nicht in den Kopf. Unser Vermieter hat unseren Hausfrieden gestört, uns mehrfach beleidigt und von einer Gefährdung ( Schimmel im ganzen Keller, Baugrube nicht abgesichert ) kann man ja wohl auch sprechen. Ach ja und ohne zu Fragen ist er einfach in unseren Keller. Meiner Meinung nach wurden hier mehrere Gründe einer fristlosen Kündigung geboten. Muß man etwa erst zusammengeschlagen oder erschossen werden damit man dann evtl. das Recht einer fristlosen Kündigung hat??? Lieben Dank nochmal für die Antwort. |
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