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Fristlose Kündigung des gewalttätigen Nachbarn möglich?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 27.05.2013, 10:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2013
Beiträge: 2
Standard Fristlose Kündigung des gewalttätigen Nachbarn möglich?

Hallo,

ich wohne in einen ruhigen Mehrfamilienhaus, jedoch ist einer meiner Nachbarn gewalttätig und schlägt seine Frau und seine Kinder wenn diese zu Besuch sind. Das ist sehr laut und somit eine gewaltige Störung des Hausfriedens, v.a. an Wochenenden kommt es häufig zu lauten Auseinandersetzungen.
Neulich konnte ich es nicht ertragen und habe deshalb die Polizei gerufen, die sofort angerückt ist. Da ich direkter Nachbar bin wollte ich annonym bleiben... jedoch durch unglückliche Umstände kam es zu einer Konfrontation und zu einer Drohung, dass ich "bloß nicht lügen und noch sehen werde".
natürlich habe ich sofort meinen Vermieter kontaktiert, der meinem Nachbarn (da schon wiederholt vorgekommen) sofort fristlos kündigen möchte.
Es handelt sich hierbei um einen gewalttätigen Mann, von dem bekannt ist, dass er seine Nachbarn bedroht. Andernfalls wäre es ja auch komisch, dass angeblich keiner außer mir etwas gehört hat...
Ich habe wirklich Angst alleine dort als Frau zu wohnen und deshalb meine Frage:
Ist eine fristlose Kündigung in diesem fall möglich bzw. wie lange dauert es ungefähr?

Vielen Dank schonmal
Beste Grüße



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  #2  
Alt 27.05.2013, 11:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2013
Beiträge: 1
Standard AW: Fristlose Kündigung des gewalttätigen Nachbarn möglich?

Hallo Chrissy,
als aller erstes ist es wirklich wichtig, dass Du solche Begegnungen der Polizei meldest und ggf. deinen Nachbarn anzeigst.
Eine fristlose Kündigung ist in dem Fall nur möglich, wenn Du es tatsächlich nachweisen kannst, dass er sehr gewalttätig ist und Du dich aus dem Grund nicht mehr sicher fühlst in deiner Wohnung. Ausserdem müsste man mal mit dem Vermieter und den anderen Parteien im Haus reden und schauen, ob es nicht einfacher ist, den Störenfried aus der Wohnung zu schmeißen.
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  #3  
Alt 27.05.2013, 19:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Fristlose Kündigung des gewalttätigen Nachbarn möglich?

Hallo Drake,

danke für die schnelle Antwort!
Bei dieser Begegnung waren sogar vier Polizisten anwesend! Sie rieten mir bei weiteren Vorfällen (Ruhestörung, Drohung, usw.) ohne zu zögern erneut die Polizei zu verständigen oder gegebenenfalls ein Kontakverbot zu erwirken.
Ich stelle mir nur die Frage, ob ein Kontaktverbot wirklich etwas bringt, wenn ich mich von meinen direkten Nachbarn bedroht fühle.
Ein paar Tage später wurde ich auch von einen Polizeibeamten kontaktiert, der mich nochmals über die Vorfälle befragt hat -> also bei der Polizei dürfte das alles schon dementsprechend angekommen sein!
Ich bin zwar kein ängstlicher Typ und es geht mir eher darum, dass ich nicht tatenlos zusehen kann, wenn in meinem direkten Umfeld derartige Dinge geschehen.
Meine Vermieter sind nicht sehr optimistisch was die fristlose Kündigung anbelangt und bauen auf meine Aussage bzw. die Aussage meines Vormieters, der diese Vorfälle auch schon miterlebt hat und damals sogar das Jugendamt eingeschaltet hat.

Denkt ihr es besteht eine realistische Chance diesen Schläger - ich weiß das klingt böse, aber es ist doch wahr- aus dem Haus zu bekommen?

Beste Grüße
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 28.05.2013, 08:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Fristlose Kündigung des gewalttätigen Nachbarn möglich?

Zitat:
Denkt ihr es besteht eine realistische Chance diesen Schläger - ich weiß das klingt böse, aber es ist doch wahr- aus dem Haus zu bekommen?
Ich befürchte, dass diese Chance so klein ist, dass man sie vergessen sollte. Einzig die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten wäre hier möglich.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 29.05.2013, 08:18
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Fristlose Kündigung des gewalttätigen Nachbarn möglich?

Um die Aussage von Regenmacher noch einmal zu untermalen, finden Sie hier die drei wichtigsten Gründe für einen Vermieter, damit er dem Mieter ordentlich kündigen kann:
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter - neues Mietrecht einfach erklärt

Hier sollte vor allem der Punkt eins für Sie wichtig sein!
Und eine ordentliche Kündigung ist immernoch besser als gar keine. Dann ist es wenigstens nur noch ein Trauerspiel auf Zeit!


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Stichworte
fristlose kündigung, hausfrieden, nachbar, ruhestörung


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