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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Hallo zusammen.
Meine Frau und ich wohnen jetzt seit einem guten Jahr in einer Mietwohnung. jetzt hben sich aber erhebliche Mängel in der Wohnung gezeigt. zb. haben wir im Wohnzimmer 3 Dachfenster, die alle undicht sind! ganz gesonders das direkt an der Couch. da zieht es so rein, daß gelegentlich gleich Teelichter, die auf der Fensterbank stehen ausgehen.Zudem bekommen wir die wohnung, die über einen offenen Ess-Wohnbereich verfügt nicht warm.. da und die Wärme duch die undichten Fenster entweicht.. bzw. kalte Luft in die Wohnung dringt. In den letzten 2 monaten ist 3 mal die komplette Heizanlage ausgefallen (keine Keizung kein warmes Wasser) Meine Frau ist im 7 Monat schwanger und war jetzt in den kalten Monaten schon 3 mal krank.. weil es immer so kalt ist.. bzw. es so zieht!!! das waren aber noch nicht alle Mängel.. in der oberen Etage (maisonette-Wohnung) haben wir fast keinen Wasserdruck.. Duschen.. oder toilettenspühlung nur bedingt möglich! Was kann ich tun?? ich will hier raus.. ich mache mir um meine Frau und das Baby Sorgen!! wenn es bald da ist kann ich es nicht bei 16 oder 17 Crad in der Wohnung schlafen lassen!! Jetzt haben sie direkt inder Wohnung unter uns einen Drogendealer festgenommen und da wir in einem kleinen Dorf wohnen .. spricht das ganze Dorf über dieses Miethaus.. und wer wohl noch so alles da mit drin hängt.. das ist schlimm!! kann ich fristlos kündigen?? wir wollen lieber gestern als morgen hier raus!! über Antworten würde ich mich sehr freuen!!!! |
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#2
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Hallo Striker,
wir haben einen informativen Artikel zum Thema fristlose Kündigung durch den Mieter online: Fristlose Kündigung durch den Mieter Schau dort doch einmal hinein. Bei Mängeln verhält es sich so, dass sie dem Vermieter gemeldet werden müssen unter Stellung einer angemessenen Frist zur Beseitigung. Sollte der Vermieter diese verstreichen lassen, so erhält man das Recht zur fristlosen Kündigung. Sollte der Vermieter die Mängel jedoch beseitigen, so bleibt meiner Meinung nach nur die ordentliche Kündigung. Als Fazit drücke ich Euch die Daumen, dass Euer Vermieter Eure Mängelanzeige nicht so ernst nimmt und Euch damit das Recht zur fristlosen Kündigung unfreiwillig einräumt. Halte uns doch bitte bzgl. des Sachverhalts auf dem Laufenden. Sollten noch weitere Fragen bestehen, so fühl dich frei sie hier zu stellen. Freundliche Grüße und alles Gute für die Frau und die Entbindung, Mietrecht-Einfach
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