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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Fristlose Kündigung durch den Vermieter!
Folgender Sachverhalt :
Wir Familie mit 3 Kinder sind seit 01.11.2002 in eine Mietwohnung eingezogen die Miete wurde immer pünktlich überwiesen. Es bestehen keine Mietschulden bei dem Vermieter . __________________________________________________ _____________ Da unser Parkett renovierungsbedürftig sei habe ich den vermieter angesprochen telefonisch das Gespräch hat meine Frau mitgehört die Reparatur wurde, wurde aber Strikt abgelehnt. Am nächtesten erhielten wir ,,fristlose Kündigung,, vom Vermieter in der Kündigungschreiben steht drin das ich den Vermieter Beledigt hätte mit dem Satz,, Ach leck mich doch am Arsch,, was aber gar nicht stimmt weil das Gespräch hat ja meine Frau mitgehört an dem Tag . ------------------------------------------------------------------------------------------- Mit dem Kündigungsschreiben war ich beim Anwalt für Mietrecht,, mein Anwalt meint die fristlose Kündigung sei unwirsam ! Die gegenerische Seite meint die Kündigung ist wirksam ich hätte den Mitarbeiter Beledigt was aber gar nicht stimmt ... Es ist Aussage gegen Aussage __________________________________________________ _____________ Mein Rechtsanwalt für Mietrecht meint die Kündigung ist UNWIRSAM ! Jetzt sind 2 Monate vergangen als ich heut schreibem vom Amtsgericht bekam wegen der Räumng der Termin wurde auf 3.2.2010 festgesetzt. Also die Verhandlung meine ich Meine Frage ist wie wird der ..liebe Richter ,, die Kündigungsschreiben entschedien ? Es war ganz normales Gespräch zwischen mir und dem vermieter das Gespräch hat ja meine Frau mitgehört und der Vermieter wurde nicht beledigt ! Mein Anwalt meint auch die Kündigung sei UNWIRKSAM was maein ihr dazu und wie wird der Richter darüber entscheiden . Weil ich bin verheiratet und habe 3 kleine Kinder und in der heutigen Zeit ist es schwer eine passende Wohnung zu finden . |
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#2
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AW: Fristlose Kündigung durch den Vermieter!
Hallo,
ich würde mir deswegen keine Sorgen machen. Am besten erst einmal das Schreiben an den Anwalt weiterleiten, dass er gegen die Räumung Widerspruch einlegt. Es steht vielleicht Aussage gegen Aussage, aber wie sagt man so schön: "Im Zweifel für den Angeklagten!" Deshalb sollte das Problem keine schlaflosen Nächte bereiten und mit einem Anwalt an der Seite wird das sicher gut für Euch ausgehen! Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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