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Fristlose Kündigung durch Mieter bei Minder-Quadratmeter?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 08.12.2009, 11:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2009
Beiträge: 1
Standard Fristlose Kündigung durch Mieter bei Minder-Quadratmeter?

Hallo zusammen,

wir vermieten seit 01.08.2008 ein kleines Haus an eine junge Familie.
Der Mietvertrag läuft über ca. 100 m². Genau können wir es nicht sagen, da wir vor deren Einzug total saniert (Wände raus und sowas) und nicht neu gemessen haben. Des weiteren haben wir Dachschrägen drin.
Wir haben jedoch bei Vertragsschluss auch gesagt "ca. 100" m².
Jetzt, am 08.12.2009, kommt der Mieter an und will fristlos kündigen, da er angeblich nur 81,5 m² hätte! Jetzt will er natürlich Geld zurück!

Dem Ganzen ging eine ordentliche Kündigung zum 31.01.2010 voraus da er mit den Heizkosten ( 650 € für ein ganzes Jahr ) nicht einverstanden war.

Was sollen wir jetzt tun? Streiten oder der fristlosen Kündigung zustimmen und Sie innerhalb einer Woche raus schicken?

Liebe Grüße



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  #2  
Alt 09.12.2009, 18:20
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Fristlose Kündigung durch Mieter bei Minder-Quadratmeter?

Hallo jojo,

zu diesem Fall, dass die Wohnfläche kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben gibt es ein BGH Urteil, welches wie folgt formuliert ist:

Der BGH hat in folgenden Präzedenzfällen (BGH VIII ZR 295/03; VIII ZR 133/03 und VIII ZR 44/03) entschieden:

Ein Mangel liegt vor, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße mehr als 10% (bei Euch 8,15 qm) unter der im Mietvertrag angegeben Fläche (100 qm) liegt.
Als Folge hat der Mieter das Recht die Miete anteilig zu mindern und eine Rückzahlung für in der Vergangenheit zu viel gezahlte Miete zu fordern!



Somit steht dem Mieter scheinbar eine Rückzahlung zu, wenn im Mietvertrag die Fläche mit 100qm angegeben ist.

Der fristlosen Kündigung kann durchaus zugestimmt werden. Die Frage hierbei ist nur, ob Ihr den Mieter innerhalb einer Woche aus der Wohnung bekommt.

Problem hierbei: Sollte dem Mieter durch eine zu kurze Frist Obdachlosigkeit drohen, kann er diese verlängern.

Vielleicht setzt Ihr Euch mal mit dem Mieter zusammen und besprecht die Auszugskriterien.

Bzgl. der Mietrückzahlungsansprüche würde ich ggf. noch einmal einen Fachanwalt für Mietrecht kontaktieren. Bei klarer Schilderung des Falls ist dieser womöglich auch bereit eine kurze und kostenlose telefonische Aussage zu den Erfolgschancen zu machen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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