Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Fristlose Kündigung möglich, da Freund mehrfach übernachtet

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 30.08.2012, 22:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2012
Beiträge: 3
Frage Fristlose Kündigung möglich, da Freund mehrfach übernachtet

Hallo zusammen!

Aus gegebenem Anlass (und einer guten Portion Panik) habe ich eine Frage:
Fällt das unentgeltliche Unterbringen meines Freundes (nicht dauerhaft nur Übernachten 2-5 Mal die Woche, naja wir verbringen eben die wenige Freizeit, die wir haben zusammen ...) unter den Tatbestand der unrechtmäßigen Nutzung die vertraglich zur fristlosen Kündigung von Seiten des Vermieters bemächtigt... der Mietvertrag hält sich über Aussagen zur Nutzung sehr allgemein. Der einzige Hinweis ist der Satz "Zur Benutzung als Wohnraum für eigene Zwecke..."

Ich danke euch Experten schonmal im Vorraus für Eure unterstützung



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 31.08.2012, 08:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Fristlose Kündigung möglich, da Freund mehrfach übernachtet

Der Begriff Besuch wird im Mietrecht so definiert:

Mietrecht: Besuche in der Wohnung
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 03.09.2012, 08:33
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Fristlose Kündigung möglich, da Freund mehrfach übernachtet

Zitat:
unter den Tatbestand der unrechtmäßigen Nutzung die vertraglich zur fristlosen Kündigung von Seiten des Vermieters bemächtigt..
Ich denke, dass kann man aus der Schilderung so nicht sehen. Die Rechtsprechung geht erst bei einem Daueraufenthalt von über 3 Monaten von einer "unrechtmäßigen Nutzung" aus. Allerdings kann dieser Zeitraum erheblich kürzer sein, wenn der "Besuch" sich z.B. in der Wohnung anmeldet oder Namensschilder an Briefkasten und Klingelschild pappt.

Damit wäre eine fristlose Kündigung vom Tisch, zumal auch vorher eine Abmahnung durch den Vermieter erfolgen müsste!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 06.09.2012, 16:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Fristlose Kündigung möglich, da Freund mehrfach übernachtet

Eine mündliche Abmahnung hat es in zwischen gegeben. Ich versicherte meinem Vermieter wahrheitsgemäß, dass mein Freund eine eigenen Wohnung hat und nur zu Brauch über Nacht bei mir ist. Bei diesem "Abmahnungsgespräch" wurde ich darauf hingewiesen, dass das Zimmer "für eigene Zwecke" an mich vermietet ist und ich kein Recht hätte andere Personen übernachten zu lassen. Ist dass wirklich die Bedeutung von "zu Eigenen" Zwecken"?
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 07.09.2012, 15:34
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Fristlose Kündigung möglich, da Freund mehrfach übernachtet

Die Aussage, dass Sie "kein Recht hätten andere Personen bei Ihnen übernachten zu lassen" ist schlichtweg falsch! Dieses Recht haben Sie sehrwohl!

Lesen Sie hierzu bitte auch noch einmal:
- Besuch und Besuchsrecht
- Hausrecht und Hausfriedensbruch

Somit sollte die Bedeutung von "zu eigenen Zwecken" ja auch geklärt sein.


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 07.09.2012, 16:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Fristlose Kündigung möglich, da Freund mehrfach übernachtet

Vielen Dank für Eure Unterstützung .
Mein Vermieter wollte mir weis machen zur "Eigenen Nutzung" käme der Bedeutung "alleinig zur Nutzung berechtigt" gleich. Ich werde so bald wie möglich einen Sachlichen Brief verfassen, um meinen Vermieter in Kenntnis zu setzten, dass ich mein Recht als Mieter wahrnehmen werde und ihm einige Textstellen aus dem Mietrechtlexikon als Anlage beifügen.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Stichworte
besuch, besuchsrecht, fristlose kündigung, untermieter

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Fristlose Kündigung möglich? Diana1977 Kündigung 1 02.06.2012 17:59
Fristlose Kündigung möglich? Noura Kündigung 3 20.08.2011 10:30
Fristlose Kündigung möglich? Rollfee Kündigung 1 02.02.2010 16:17
fristlose Kündigung möglich? sumsum Kündigung 1 04.01.2010 19:00
mehrfach fristlose Kündigung, nun Schlösser ausgetauscht Funny Kündigung 1 10.03.2009 11:24


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:42 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Kündigung
Fristlose Kündigung möglich, da Freund mehrfach übernachtet