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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Hallo ihr Lieben
![]() ich schreibe das allererste Mal überhaupt in ein Forum und ich hoffe, dass ich den einen oder anderen Fehler vielleicht verzeiht. ![]() Also, wie das Thema schon sagt geht es um die Frage, ob ich meine jetztige Wohnung wegen Lärm (Lärmbelästigung) fristlos kündigen kann. Ich habe mich im Forum ein wenig umgeschaut und das Thema nicht gefunden, deswegen eröffne ich ein neues. ![]() So, zu meiner Situation: Im Februar 2009 bin ich in meine jetzige Wohnung gezogen. Genau gegenüber gab es damals schon ein "Hundehotel" mit sonntägiger Hundeschule und Hundezucht. Damals habe ich von den vielen Vierbeinern nichts, wirklich gar nichts gehört. Dann sind die Besitzer im Sommer 2010 ausgezogen und das Haus stand bis April 2011 leer. Jetzt, seitdem die "Neuen" das Haus bewohnen, tummeln sich da auch ca. 45 Hunde. Der Lärm ist unerträglich. Man kann sich nicht mehr auf unserem Parkplatz oder gar auf dem Balkon aufhalten, weil man dort vor lauter Gebell sein eigenes Wort nicht mehr versteht. Man wird von dem Bellen und Jaulen regelmäßig morgens und auch immer öfter Nachts geweckt. Sonntags von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist Hundeschule und dann sollte man am Besten fluchtartig das Dorf verlassen. Mein Vermieter weiß Bescheid und steht selber desöfteren beim zuständigen Amtsvorsteher und Ordnungsamt auf der Matte um sich zu beschweren, doch bis jetzt hat sich nichts an dem Zustand hier geändert ![]() Ich halte es hier einfach nicht mehr länger aus. Ich will und muss hier definitv raus!! Ich hoffe ihr habt positive Nachrichten für mich, denn die Kündigungsfrist von 3 Monaten wäre für mich eine riesige Qual. Vielen Dank im Voraus für eure Antworten |
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#2
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Möglich wäre es, die Miete wegen des Mangels zu mindern. Dadurch hört der Lärm aber nicht auf. Bis Montag beweisbar kündigen, dann endet der Lärm am 31.08. |
#3
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Oh nein
![]() das war nun wirklich nicht die Antwort, die ich erhofft habe. ![]() Ein wenig belesen habe ich mich zecks außerordentlicher Kündigung ebenfalls gerade und so wie ich das interpetiere, kann man fristlos kündigen, wenn man die angemieteten Räumlichkeiten nicht mehr zweckgemäß nutzen kann. Kann ich nicht mehr, da Bad und Küche, Balkon und Parkplatz kaum noch genutzt werden (nur noch wenn es nötig ist ![]() Wäre es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten oder nicht? Bin psychisch wirklich am Ende. MfG Linn |
#4
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#5
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Leider liegt der Sachverhalt wirklich so, wie meine Vorredner es bereits geschildert haben.
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Stichworte |
fristlose kündigung, hunde, lärm, lärmbelästigung |
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