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Fristlose Kündigung möglich wegen Lärm??

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 01.06.2012, 18:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.06.2012
Beiträge: 2
Standard Fristlose Kündigung möglich wegen Lärm??

Hallo ihr Lieben

ich schreibe das allererste Mal überhaupt in ein Forum und ich hoffe, dass ich den einen oder anderen Fehler vielleicht verzeiht.

Also, wie das Thema schon sagt geht es um die Frage, ob ich meine jetztige Wohnung wegen Lärm (Lärmbelästigung) fristlos kündigen kann. Ich habe mich im Forum ein wenig umgeschaut und das Thema nicht gefunden, deswegen eröffne ich ein neues.

So, zu meiner Situation:

Im Februar 2009 bin ich in meine jetzige Wohnung gezogen. Genau gegenüber gab es damals schon ein "Hundehotel" mit sonntägiger Hundeschule und Hundezucht. Damals habe ich von den vielen Vierbeinern nichts, wirklich gar nichts gehört. Dann sind die Besitzer im Sommer 2010 ausgezogen und das Haus stand bis April 2011 leer.

Jetzt, seitdem die "Neuen" das Haus bewohnen, tummeln sich da auch ca. 45 Hunde. Der Lärm ist unerträglich. Man kann sich nicht mehr auf unserem Parkplatz oder gar auf dem Balkon aufhalten, weil man dort vor lauter Gebell sein eigenes Wort nicht mehr versteht. Man wird von dem Bellen und Jaulen regelmäßig morgens und auch immer öfter Nachts geweckt. Sonntags von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist Hundeschule und dann sollte man am Besten fluchtartig das Dorf verlassen.

Mein Vermieter weiß Bescheid und steht selber desöfteren beim zuständigen Amtsvorsteher und Ordnungsamt auf der Matte um sich zu beschweren, doch bis jetzt hat sich nichts an dem Zustand hier geändert . Wir Mieter haben selber mittlerweile schon 2x die Polizei wegen Ruhestörung angerufen.

Ich halte es hier einfach nicht mehr länger aus. Ich will und muss hier definitv raus!!

Ich hoffe ihr habt positive Nachrichten für mich, denn die Kündigungsfrist von 3 Monaten wäre für mich eine riesige Qual.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten



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  #2  
Alt 01.06.2012, 18:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Fristlose Kündigung möglich wegen Lärm??

Zitat:
Ich hoffe ihr habt positive Nachrichten für mich, denn die Kündigungsfrist von 3 Monaten wäre für mich eine riesige Qual.
Aber darauf wird es hinaus laufen. Es gibt nur sehr wenige Gründe für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung. Hundegebell in der Nachbarschaft zählt nicht dazu.

Möglich wäre es, die Miete wegen des Mangels zu mindern. Dadurch hört der Lärm aber nicht auf. Bis Montag beweisbar kündigen, dann endet der Lärm am 31.08.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 01.06.2012, 19:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.06.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Fristlose Kündigung möglich wegen Lärm??

Oh nein

das war nun wirklich nicht die Antwort, die ich erhofft habe.

Ein wenig belesen habe ich mich zecks außerordentlicher Kündigung ebenfalls gerade und so wie ich das interpetiere, kann man fristlos kündigen, wenn man die angemieteten Räumlichkeiten nicht mehr zweckgemäß nutzen kann. Kann ich nicht mehr, da Bad und Küche, Balkon und Parkplatz kaum noch genutzt werden (nur noch wenn es nötig ist ), da die beiden Zimmer genau in die Richtung der "lieben, netten" Hunde-Messis zeigen.

Wäre es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten oder nicht? Bin psychisch wirklich am Ende.

MfG

Linn
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 02.06.2012, 09:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Fristlose Kündigung möglich wegen Lärm??

Zitat:
das war nun wirklich nicht die Antwort, die ich erhofft habe.
Aber die einzig richtige. Ob ein Anwalt daran etwas ändern kann wage ich zu bezweifeln. Vermutlich haben Sie ja schon eine andere Wohnung. Wer oder was hindert Sie daran sofort umzuziehen. Sie müssen halt nur, wenn Sie bis Montag gekündigt haben, 3 Monate für 2 Wohnungen Miete zahlen.
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  #5  
Alt 02.06.2012, 12:04
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Fristlose Kündigung möglich wegen Lärm??

Leider liegt der Sachverhalt wirklich so, wie meine Vorredner es bereits geschildert haben.

Wenn Sie vielleicht doch noch eine Möglichkeit sehen, den Fall zu Ihren Gunsten zu drehen, dann möchte ich Ihnen guten Gewissens die Möglichkeit unserer Onlineberatung für Mietrecht empfehlen:
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Viel Erfolg wünscht,

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Stichworte
fristlose kündigung, hunde, lärm, lärmbelästigung


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