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Fristlose Kündigung wegen Bedrohung und leichter Körperverletzung durch WG Mitglied

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 10.08.2009, 21:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.08.2009
Beiträge: 2
Standard Fristlose Kündigung wegen Bedrohung und leichter Körperverletzung durch WG Mitglied

Guten Tag,
ich wohne in einer 3er WG (Mitglieder: Mädel 17, Ich, Mann 27).
Nun ist es so, dass mein Mitbewohner meiner Mitbewohnerin gedroht hat, ich Zitiere: Ich klatsch dich an die Wand. Dies tat er, weil er der festen überzeugung war das sie ihm Kaffe und Eier geklaut habe, wobei sie noch nicht einmal Kaffee trinkt und selbst genügend im Kühlschrank zu essen hat. Mir hat er schriftlich per SMS gedroht, das er mir welche aufs "Maul" haut, wenn seine Handtücher nicht wieder an ihrem Platz lägen, wenn er nach Hause kommt. Dabei habe ich seine Handtücher nicht weggeräumt oder sonstiges. Nun war es auch der Fall das er handgreiflich geworden ist und ich ihn Angezeigt habe.
Ich wollte nun fragen was ich bzw mein Vermieter Rechtlich gesehen gegen meinen Mitbewohner unternehmen können, da ich finde das er derjenige sein müsste der auszieht, da er den ganzen Stress verursacht und ich und meine Mitbewohnerin schon angst haben müssen in der Wohnung zu sein. Es wäre schön wenn schnellstmöglich eine Antwort käme, da ich gerade bei meiner Mutter untergekommen bin und das kein zustand ist.

MfG Knuzl



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  #2  
Alt 11.08.2009, 17:03
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Fristlose Kündigung wegen Bedrohung und leichter Körperverletzung von WG Mitglied

Hallo Knuzl,
diese Frage ist nicht ganz so einfach zu klären.

Zuerst einmal stellt sich das Problem der Mieterfrage bei einer WG.

Wer steht als Mieter im Mietvertrag?
Alle WG Mitglieder oder nur eines?
Existieren Untermietverträge?
Wie sind die Mietverträge ausformuliert?

Ich gebe offen zu, dass ich mich im Bereich des WG-Mietrecht nicht ganz so gut auskenne, aber auch hier gelten viele gesetzliche Vorschriften aus dem Mietrecht und ich befürchte, dass es schwierig sein wird den Mietvertrag eines WG-Mitglieds aufzuheben - wobei eine Anzeige wegen Körperverletzung ggf. ein guter Anhaltspunkt sein kann.

Bitte stelle mir doch die zusätzlichen Informationen zur Verfügung und ich werde schnellstmöglich Versuchen ein wenig Licht in den Sachverhalt zu bringen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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  #3  
Alt 11.08.2009, 17:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.08.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Fristlose Kündigung wegen Bedrohung und leichter Körperverletzung durch WG Mitgli

Hallo,
Also wir stehen alle drei im Mietvertrag drin und da wir auch alle den selben Anteil der Miete zahlen auch gleichberechtigt. Den Mietvertrag habe ich leider gerade nicht zur Hand. Gibt es nicht die möglichkeit ihn wegen störung des Hausfriedens aus der Wohnung zu bekommen, weil man sich in der Wohnung nicht mehr sicher fühlen kann, was eigtl. in den eigenen 4 Wänden gegeben sein sollte?
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