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Fristlose Kündigung wegen Geruchsbelästigung möglich?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 01.06.2012, 16:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.06.2012
Beiträge: 1
Standard Fristlose Kündigung wegen Geruchsbelästigung möglich?

Hallo,
ich habe ab 01.06. (heute) eine umgebaute 2 ZKB Wohnung angemietet, welche früher einmal der Schwimmbadbereich des Hauses war. Diese Wohnung wurde seitens der Vermieter als Ferienwohnung hin und wieder genutzt. Bei der 1. Besichtigung ist mir ein muffiger Geruch aufgefallen, welches aber aufgrund der langen unbewohnten Zeit zurückzuführen war. In den letzten 3 Tagen habe ich nun die Wohnung gestrichen, Teppich im SZ schamponiert und geputzt, sehr sehr gut gelüftet aber dieser fiese muffige Geruch ist immer noch vorhanden. Ich habe daraufhin heute den Vermieter angesprochen und es ist Ihm auch bewußt gewesen, denn er verwies mich auf Duftspender, wovon ich auch in der Wohnung einige Behälter gefunden habe. Ich hatte eigentlich noch die Hoffnung, daß sich der Geruch geben wird, aber nach der Aussage mit den Duftspendern glaube ich da nicht wirklich dran, denn das Problem scheint bekannt zu sein. Aber auch mit den Duftspendern ist der Gestank unerträglich. Kann oder komme ich überhaupt wegen der starken Geruchsbelästigung aus diesem Mietvertrag wieder raus? Morgen sollte eigentlich der Umzug stattfinden....
Danke für Eure Rückmeldung/Meinungen.



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  #2  
Alt 01.06.2012, 17:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: fristlose Kündigung wegen Geruchsbelästigung möglich?

Zitat:
Kann oder komme ich überhaupt wegen der starken Geruchsbelästigung aus diesem Mietvertrag wieder raus?
Ja, mit einer ordentlichen (fristgerechten) Kündigung. Sofern es kein Zeitmietvertrag oder Vertrag mit Kündigungsverzicht ist.

Der muffige Geruch kann auch davon kommen das die Wohnung nur wenig genutzt wurde. In 3 Tagen bekommt man den Geruch nicht weg.
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  #3  
Alt 02.06.2012, 13:12
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Fristlose Kündigung wegen Geruchsbelästigung möglich?

Eine vorzeitige Kündigung des Vertrags mit fristloser Wirkung ist nur möglich, wenn die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt nicht nutzbar sind, z.B., weil der Vormieter noch nicht ausgezogen ist.

Ihnen bleibt vorerst wohl nichts anderes übrig, als den Geruch versuchen herauszulüften und ich wünsche viel Erfolg. Ihnen bleibt auch meiner Ansicht nach nur der Weg über eine ordentliche Kündigung mit 3 Monaten Kündigungsfrist.


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Stichworte
fristlose kündigung, geruch, gestank

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