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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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hallo,
ich und mein lebenspartner leben zusammen in einer mietwohnung ca. anfang diesen jahres haben wir unserem vermieter(gemeinsam mit den anderen zwei parteien in unserem haus) eine mängelanzeige geschrieben. wir haben undichte fenster und unser kellerraum sowie der davor liegende flur sind ein dauerhaftes feuchtbiotop. alles was wir dort lagern schimmelt innerhalb kürzester zeit. durch eine dauerhaft verstopfte wasserrinne läuft das regenwasser die wand runter und wir haben bis jetzt einen relativ kleinen (ca 50*20 cm) schimmelfleck in unserer wohnstube. des weiteren bestehen kleinere mängel, welche aber nicht das Wohnen beeinträchtigen. ich habe hautkrebs und mein schatz sehr schwere schuppenflechte am ganzen körper. nach der besagten, erfolglosen mängelanzeige sowie einer weiter frist zur beseitigung der mängel haben wir jetzt, ebenfalls erfolglos, die miete in einem angemessenen rahmen gekürzt. Nach mehreren nicht zustande gekommenen Terminen mit unserem Vermieter, waren wir mit den restlichen hausparteien bei ihm. darauf folgte ein besichtigungstermin unserer räume durch den Vermieter. dieser ließ deutlich durchblicken, dass er im moment nicht die finanziellen mittel hat um einen Teil der mängel dauerhaft zufriedenstellend zu beseitigen. dieser ganze prozeß zieht sich mittlerweile ein halbes jahr hin da für uns nicht abzusehen ist, dass diese mängel dauerhaft behoben werden und es auch sonst mit der kooperativität unseres vermieters nicht weit her ist, haben wir jetzt eindgültig beschlossen, uns eine neue wohnung zu suchen. wir hätten diese auch schon, wollen jetzt aber so schnell wie möglich hier raus und würden gern fristlos kündigen. können wir das bzw gibt es tipps oder erfahrungswerte, wie wir dies erreichen können. Ach so und seit neuestem können wir auch unsere Heizung nicht mehr benutzen im gesamten Haus. Danke für alle antworten Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von caro7770 (27.09.2009 um 17:17 Uhr) Grund: veränderung |
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#2
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Ob Sie aufgrund eines feuchten Kellers und einer verstopften Dachrinne die Wohnung ohne Frist verlassen können, wage ich zu bezweifeln. Auch sehe ich zwischen den Hautkrankheiten und dem Zustand der Wohnung keinen Zusammenhang.
Sollte aber ein Amtsarzt (Gesundheitsamt) ein Attest ausstellen, dass die Wohnung Ihre Gesundheit gefährdet, dann dürfte die vorzeitige Kündigung auch von Ihrem Vermieter nicht mehr zu verhindern sein. |
#3
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Ggf. wäre auch die Stellung eines Nachmieters möglich. Die Suche müsste natürlich auf eigene Faust und Kosten geschehen und eine Sicherheit, dass der Vermieter die vorgeschlagenen Mieter auch akzeptiert gibt es nicht.
Vielleicht würde hier aber eine Aussprache mit dem Vermieter helfen. Bzgl. der nicht funktionstüchtigen Heizung. Es besteht eine Heizpflicht für Mieter und Vermieter. Dazu können Sie hier mehr nachlesen: Heizpflicht Sollten diese Temperaturen nicht gewährleistet werden empfehle ich auch eine neue schriftliche Mängelanzeige unter Auflegung einer Frist. Sollte auch diese wieder vertreichen sehe ich es durchaus als gerechtfertigt an, dem Vermieter eine fristlose Kündigung zukommen zu lassen. Aber bei den noch derzeitigen Außentemperaturen, kann dies noch ein wenig auf sich warten lassen. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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