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Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 10.08.2009, 18:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.08.2009
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand

Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter einer 4 jährigen Tochter, mein Vermieter hat mir eine fristlose Kündigung geschickt, da ich seit 11/08 100 Euro zu wenig Miete bezahle - zu diesem Zeitpunkt hat die Hausverwaltung gewechselt, ich wohne dort allerdings schon 2 Jahre und habe wohl schon gleich von Anfang an zu wenig bezahlt....

Nichtsdestotrotz habe ich meinen Dauerauftrag natürlich nicht jeden Monat mit dem Mietvertrag gegengelesen und es einfach nicht bemerkt!!! Die Miete kam pünktlich und ich hätte von einer neuen Hausverwaltung nach Kontowechsel doch einen einfachen kurzen Hinweis erwartet!

Was kann ich tun? Die wollen kündigen, auch wenn ich die Rückstände zahle, ich habe Zeit zu gehen bis zum 21.08.09 - ich finde das echt krass, so wird mir doch Vorsatz unterstellt! Ich habe ja nicht NICHT gezahlt.

Hilfe, ich kann mir eine Umzug auf gar keinen Fall leisten (nicht zu reden von den 700 - 1000 Euro, die mir eh schon sehr große Schwierigkeiten bereiten, aber das würde ich dann halt stemmen müssen)



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  #2  
Alt 10.08.2009, 21:24
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand

Hallo Mallika,

die Situation ist natürlich sehr verzwickt.

Das Durchgreifen des Vermieters deckt sich leider auch mit den Informationen aus unserem Artikel zum Thema "fristlose Kündigüng vom Vermieter": Die fristlose Kündigung vom Vermieter wegen Mietschulden

Dennoch hast du die Möglichkeit, die fristlose Kündigung herauszuzögern. Gründe hierfür wären zum Beispiel, wenn sonst Obdachlosigkeit droht.

Mein Tipp an dich: Setze ein Schreiben an den Vermieter auf mit der Bitte die ausstehenden Mietschulden entweder kurzfristig oder in Raten mit der monatlichen Miete (z.B. jeweils 100 EUR zusätzlich) auszugleichen.

Sollten Sie sich weiterhin querstellen, dann weise darauf hin, dass dir und deiner 4-jährigen Tochter Obdachlosigkeit droht und du somit die Wohnung nicht innerhalb der angegebenen Frist verlassen könntest.

Somit kannst du ggf. länger in der Wohnung bleiben, aber ohne Wohlwollen des Vermieters kann es natürlich früher oder später auf einen Auszug hinauslaufen.

Eine weitere Empfehlung: Wenn mit dem Vermieter wirklich nicht zu reden ist, dann wende dich an einen Mietverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht und schildere deine Lage. Ich denke so kommst du noch zusätzlich in den Genuß von rechtsicherem Beistand und kannst vielleicht einen angedrohten Auszug länger hinausschieben.


Ich hoffe zumindest, dass ich eine kleine Hilfe war und drücke für die Zukunft beide Daumen.

Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, wie es bei dir weitergegangen ist und freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

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