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Fristlose Kündigung wegen psychisch kranker MITBEWOHNERIN und Mietmängeln

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 19.07.2011, 22:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2011
Beiträge: 1
Standard Fristlose Kündigung wegen psychisch kranker MITBEWOHNERIN und Mietmängeln

Hallo,


Ich wohne zur Zeit (noch) in einer WG mit meinem Arbeitskollegen (beide Schichtarbeiter), die sich in der Auflösung befindet. Der Grund hierfür ist u.a. unsere neuere Mitbewohnerin.

Ich habe den Beitrag von the_one gelesen. Dennoch denke Ich, dass der Sachverhalt in meinem Fall doch etwas anders gelagert ist, weil ich mir in meiner WG Küche und Bad zur gemeinsamen Nutzung teile.

Die Geschichte fing vor ca. 3 Wochen an. Unser Vermieter hat einen bis dahin als große Abstellkammer genutzten Raum ausgeräumt und die betreffendende Mitbewohnerin ist eingezogen.

Die Vermietung dieses Zimmers wurde ein halbes Jahr vorher angekündigt; jedoch wurde verschwiegen, dass, (wie wir mutmaßen), schon feststand, wer dort einziehen soll. Nach unserem Einverständnis ist dann auch nicht gefragt worden, wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt.

Die betreffende Person leidet unter Schizophrenie. Sie telefoniert nachts in unzumutbarer Lautstärke und beschallt den Flur mit lauter Musik. Desweiteren wird unser Bedürfnis nach Privatsphäre eklatant missachtet. Der Hausfrieden ist empfindlich verletzt.

Ein anderes Thema sind diverse Mängel an der Mietsache, die dem Vermieter mündlich angezeigt wurden. Dies können wir gegenseitig bezeugen. Da wären:
  • Abgerissenes Jalousieband bei mir im Zimmer. Die Jalousie lässt sich nur einen Spalt von 20 cm öffnen und muss verkeilt werden um in Position zu bleiben.
  • Wassereintritt im Bad bei Regenfall.
  • Die Badewanne senkt sich ab.


Trotz mehrmaliger mündlicher Zusage sind diese Mängel bis jetzt nicht beseitigt worden. Auch das können wir gegenseitig bezeugen.

komme Ich hier fristlos raus?

Oder ist eine Kündigung mit verkürzter Frist gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB möglich, wenn der Vermieter zwar im Gleichen Haus aber nicht mit in der Wohnung wohnt? (Alle anderen Voraussetzungen wären erfüllt. )



Danke für eure Hinweise.

v@nish0r



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Geändert von v@nish0r (19.07.2011 um 22:51 Uhr) Grund: Satzbaufehler
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  #2  
Alt 20.07.2011, 10:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Fristlose Kündigung wegen psychisch kranker MITBEWOHNERIN und Mietmängeln

Zitat:
Ich wohne zur Zeit (noch) in einer WG mit meinem Arbeitskollegen (beide Schichtarbeiter)...............
Gemeinsamer Mietvertrag, oder jeder einen eigenen Vertrag?

Zitat:
Die betreffende Person leidet unter Schizophrenie. Sie telefoniert nachts in unzumutbarer Lautstärke und beschallt den Flur mit lauter Musik.
VM beweisbar (Einschreiben oder gegen Unterschrift) über den Lärm mit Lärmprotokoll informiert?

Zitat:
Mängel an der Mietsache, die dem Vermieter mündlich angezeigt wurden.
Mängelanzeigen müssen beweisbar (s.o.) erfolgen.

Zitat:
Abgerissenes Jalousieband bei mir im Zimmer. Die Jalousie lässt sich nur einen Spalt von 20 cm öffnen und muss verkeilt werden um in Position zu bleiben.
Das ist bei einer mietvertraglich vereinbarten Kleinreparaturklausel stets Sache des Mieters, wenn dier Rechnungsbetrag nicht die vereinbarte Summe übersteigt.

Zitat:
Wassereintritt im Bad bei Regenfall.
Die Badewanne senkt sich ab.
Zum dritten Mal, so etwas erzählt man nicht, sondern meldet den Schaden beweisbar.

Zitat:
komme Ich hier fristlos raus?
Noch einmal, gemeinsamer oder Einzelmietvertrag?

Zitat:
verkürzter Frist gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB möglich,
Warum Sie diesen § anführen ist mir ein Rätsel. Aber wenn Sie diese Wohnung möbliert gemietet haben sollten, dann entfällt für Sie sowieso die Kündigungsfrist von 3 Monaten:

§ 573 c BGB
...
(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am Fünfzehnten eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von den Absätzen 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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