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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Hallo,
ich habe eine Arbeit gefunden, die ich ab Montag, den 24.11.2008 antreten kann, jedoch in einer anderen Stadt. Meine Wohnung befindet sich in Saarbrücken, meine Arbeit ist in Rüsselsheim. Ich komme hier in Rüsselsheim bei meinem Freund kostenfrei unter. Habe ich das Recht die Wohnung in Saarbrücken ohne einhalten der 3 Monatigen Frist zu kündigen, weil ich wegen der Arbeit umziehen muss? Auf meldebox.de habe ich folgenden Beitrag gefunden: Zitat:
stimmt das? Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von Usako (22.11.2008 um 15:40 Uhr) |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
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#2
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Hallo,
also ob dies 100%ig stimmt oder nicht, kann ich dir hier im Einzelfall nicht beantworten. Denn ich sehe folgende Probleme: Zum einen kommst du nur früher aus der Wohnung, wenn du auch einen Nachmieter stellst. Solltest du einen gefunden haben, so ist der Vermieter aber nicht verpflichtet diesen Nachmieter zu akzeptieren, wenn er ihm nach nicht geeignet für die Wohnung erscheint. Hier ist auch der gute Wille des Vermieters gefragt! Deshalb empfehle ich dir das Gespräch mit deinem Vermieter zu suchen. Hier kannst du klären, wie es mit der Stellung und Akzeptanz gegenüber Nachmietern für deine Wohnung aussieht. Auch der Vermieter sollte ja Interesse daran haben seine Wohnung möglichst übergangig zu vermieten. Somit denke, dass dieser Weg kein Problem darstellen sollte! Wichtig: Schreibe auf jeden Fall deine fristgerechte Kündigung, wenn das nicht schon erfolgt ist - damit du spätestens in 3 Monaten, bzw. zu Ende Februar 2009 das Vertragsverhältnis auflösen kannst! Bei deinem Gespräch mit deinem Vermieter sehe ich kein großes Problem, wenn er die Vorteile erkennt, die er dadurch hat, dass du ihm einen neuen Mieter suchst und ggf. die Wohnung früher räumen kannst! Und viel Glück bei der Suche eines Nachmieter Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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