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Fristlose Kündigung wegen Umzug zwecks Arbeit?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 22.11.2008, 14:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2008
Beiträge: 1
Standard Fristlose Kündigung wegen Umzug zwecks Arbeit?

Hallo,
ich habe eine Arbeit gefunden, die ich ab Montag, den 24.11.2008 antreten kann, jedoch in einer anderen Stadt. Meine Wohnung befindet sich in Saarbrücken, meine Arbeit ist in Rüsselsheim.
Ich komme hier in Rüsselsheim bei meinem Freund kostenfrei unter.

Habe ich das Recht die Wohnung in Saarbrücken ohne einhalten der 3 Monatigen Frist zu kündigen, weil ich wegen der Arbeit umziehen muss?
Auf meldebox.de habe ich folgenden Beitrag gefunden:

Zitat:
Zitat von meldebox
Verkürzte Kündigungsfrist:

Eine kürzere Kündigungsfrist ist nur in besonderen Fällen zulässig. So ist der Vermieter nur dann zu einer vorzeitigen Auflösung des Mietverhältnisses verpflichtet, wenn der Mieter einen eigenen Nachmieter stellt und sein Interesse an der Vertragsauflösung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages erheblich übersteigt.

Für folgende Fälle ist eine kürzere Kündigungsfrist ebenfalls zulässig:

* berufsbedingter Wohnortwechsel
* Familienzuwachs (Wohnung dadurch zu klein)
* Heirat (Wohnung für ein Zusammenleben nicht geeignet)
* Umzug in ein Pflege- oder Altenwohnheim wegen einer schweren Erkrankung

stimmt das?



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Geändert von Usako (22.11.2008 um 14:40 Uhr)
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  #2  
Alt 23.11.2008, 16:01
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo,

also ob dies 100%ig stimmt oder nicht, kann ich dir hier im Einzelfall nicht beantworten.

Denn ich sehe folgende Probleme:
Zum einen kommst du nur früher aus der Wohnung, wenn du auch einen Nachmieter stellst.
Solltest du einen gefunden haben, so ist der Vermieter aber nicht verpflichtet diesen Nachmieter zu akzeptieren, wenn er ihm nach nicht geeignet für die Wohnung erscheint.
Hier ist auch der gute Wille des Vermieters gefragt!

Deshalb empfehle ich dir das Gespräch mit deinem Vermieter zu suchen. Hier kannst du klären, wie es mit der Stellung und Akzeptanz gegenüber Nachmietern für deine Wohnung aussieht. Auch der Vermieter sollte ja Interesse daran haben seine Wohnung möglichst übergangig zu vermieten. Somit denke, dass dieser Weg kein Problem darstellen sollte!

Wichtig: Schreibe auf jeden Fall deine fristgerechte Kündigung, wenn das nicht schon erfolgt ist - damit du spätestens in 3 Monaten, bzw. zu Ende Februar 2009 das Vertragsverhältnis auflösen kannst!

Bei deinem Gespräch mit deinem Vermieter sehe ich kein großes Problem, wenn er die Vorteile erkennt, die er dadurch hat, dass du ihm einen neuen Mieter suchst und ggf. die Wohnung früher räumen kannst!
Und viel Glück bei der Suche eines Nachmieter


Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
__________________

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