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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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habe eine Frage, meinen Mietvertrag habe ich fristlos gekündigt, weil der Vermieter mir vor dem Einzug verschwiegen hat, dass es in meiner wohnung vorher gebrannt hat.
Habe aber bis jetzt noch keine Bestätigung vom Vermieter erhalten. Wollte wissen ob die Kündigung auch so gültig ist? |
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#2
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Eine fristlose Kündigung muss vom Vermieter bestätigt werden.
Tipp: Eine Kündigung sollte immer als Einschreiben verschickt werden Dies sollte schnellstmöglich passieren, damit der Vermieter nicht am Auszugstag eröffnet, dass die Kündigung unwirksam sei. Sollte also in Kürze keine Rückmeldung kommen, solltest du nachhaken und nicht nur den Empfang der fristlosen Kündigung, sondern auch die Annahme der fristlosen Kündigung durch den Vermieter bestätigen lassen. Sonst kann das ganze nach hinten losgehen. Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen bereit, Mietrecht Einfach
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