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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Fristlose Kündigung wg. Toilette möglich?
Hallo,
wir haben in unserer Wohnung ein sehr heikles Problem. Es bestehen mehrere Mietmängel, wie die Klassiker: undichte Fenster, kaputte Türstöcke usw. auch eine wasserziehende Steckdose und eine Lampe die nicht funktioniert weil sie unter "Dauerstrom" steht. Das wirklich problematische ist jedoch: Das seit drei Monaten die Toilette nicht funktioniert. Wir haben einen Klempner da gehabt, die Toilette ging nach der Reinigung (Die nachweisbar unser Verschulden war) zwei Tage - dann war sie wieder dicht, aber dieses mal unter normalen Gebrauch. Das liegt, nach Aussage des Klempners, an fast waagrecht verlegten und abbiegenden Abflussrohren. Wir haben den Vermieter auf Raten unserer Anwältin einen Zeitrahmen von 5 Tagen geben um den Mangel zu beheben. Er antwortete nur mit einem patzigen Brief, dass wir die erste Klempnerrechnung erst einmal zahlen sollten, da es ja unser verschulden war, und für einen Termin er versucht habe anzurufen (war nicht der Fall 100%) und wir die gesamten anderen Schäden (haben auch die anderen Mängel aufgeführt) wohl selbst verursacht hätten. Das ist nun schon zwei Monate her. Es geschah nichts. Nun trudelte ein Anwaltsschreiben, mit der Forderung nach den Klempnerkosten und Hausmeisterkosten (den wir gar nicht Arbeitsvertraglich haben arbeiten lassen - aber das ist mit unserer Anwältin geklärt), bei uns ein. Die Klempnerkosten zahlen wir auch nicht, da es ja an den Rohren liegt und nicht an dem Gebrauch. Die fristlose Kündigung ist nun aufgesetzt. Da es einfach, unserer Meinung nach, Menschenundwürdig ist uns ohne eine funktionierende Toilette hier wohnen zu lassen und für gewisse Dinge immer in öffentliche Toiletten zu wandern.. Nun die Frage: Ist diese fristlose Kündigung auch Rechtens? (Aufgrund Unzumutbarkeit (§ 543 BGB) des Mietzustandes) Liebe Grüße, Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von meramona (28.06.2012 um 17:06 Uhr) |
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#2
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AW: Fristlose Kündigung wg. Toilette möglich?
Zitat:
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#3
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AW: Fristlose Kündigung wg. Toilette möglich?
Was mich wundert: Warum wollen Sie die ersten Klempnerkosten nicht bezahlen?
Sie haben doch geschrieben, dass die erste Verstopfung Ihr Verschulden war? Und wenn ich Ihnen richtig folgen konnte, bezieht sich der Brief vom Anwalt des Vermieters auf eben diese angefallenen Gebühren... Da Sie aber bereits einen Anwalt eingeschaltet haben, sollten Sie sich sich auch auf dessen Urteilsvermögen und Einschätzung verlassen. viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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#4
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AW: Fristlose Kündigung wg. Toilette möglich?
Hallo,
danke für die flinken Antworten. Um es genauer zu erklären: Die Anwältin wurde eingeschalten, weil ein "Helfer" der vom Klempner zu den Arbeiten hinzugezogen wurde plötzlich mti einer Rechnung vor unserer Haustür stand und Bargeld verlangte. Das wurde mit ihr abgeklärt: Es ist Schwarzarbeit. Da kein Arbeitsvertrag zu stande kam. Wegen dem "Schuldeneintreiben" zeigen wir ihn nun an. Das mit der Verstopfung war zu Beginn unser Verschulden. Doch nun wo klar steht, dass es an der Rohrlegung liegt - zahlen wir das nicht dnen die Verstopfung wäre niemals mit richtigen Rohren passiert, Das uns nun ein Anwalt der anderen Partei anschreibt, trieb uns jetzt letzlich zu dieser Konzequenz einfach fristlos auszuziehen. Denn Geld wollen aber seine Vermieterpflichten nicht nachkommen (Wir haben immer pünktlich Miete und NEbenkosten gezahlt) ist wirklich ein Stück zu viel des Guten. Wie gesagt: Anwältin war wegen etwas anderen. Damit wollten wir nicht nochmal 100 EUR zahlen weil wir uns eigentlich relativ sicher sind, dass diese Umstände nicht wirklich korrekt sein können... Vielen Dank schonmal, Geändert von meramona (28.06.2012 um 20:51 Uhr) |
#5
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AW: Fristlose Kündigung wg. Toilette möglich?
Zitat:
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Stichworte |
fenster, mangel, mängel, toilette, verstopfung |
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