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Frühe Kündigung wegen (versuchtem?) Hausfriedensbruch?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 12.05.2013, 16:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.05.2013
Beiträge: 2
Böse Frühe Kündigung wegen (versuchtem?) Hausfriedensbruch?

Allgemeine Situation: Ich miete momentan eine Ein-Zimmer-Wohnung. Diese ist privat in einem Haus vermietet und befindet sich auf der Keller-Etage. Mit dem Vermieter wurde abgesprochen, dass wir den Kellerflur gemeinsam benutzen. Ich bin Studentin und immer nur von Montag bis Donnerstagabend in der Wohnung. Über das Wochenende fahre ich zu meinen Eltern.

Szenario: Ich bin an einem Donnerstag Nachmittag in der Wohung gewesen weil bei mir zufällig eine Vorlesung ausgefallen ist. Der Vermieter und seine Mutter (beide wohnen über mir) wissen, dass ich eigentlich donnerstags von morgens bis abends in der Uni bin.
Der Wagen von Elektrikern stand vor der Tür und ich hatte nur ein Gegrumel von oben wahrgenommen. Circa eine halbe Stunde später kamen dann alle herunter und sind an den Zähler im Keller gegangen. Bald darauf wird plötzlich meine Zimmertür von einem Elektriker geöffnet und meinte dann wortwörtlich "Oh, es ist ja doch jemand da". Wenn ich zu hause bin, schließe ich nicht die Tür ab und es ist eine ganz normale Tür mit altem Schlüssel; der Vermieter hat noch einen Schlüssel aber hat diesen nicht ins Schlüsselloch gesteckt. Nach dem verdutzten und fragenden Blick von allen Beteiligten wurde ich dann vom Vermieter gefragt: "Fahren Sie nicht sonst immer zu dieser Zeit nach Hause?".
Im Endeffekt habe ich dem Elektriker erlaubt sich in meinem Zimmer anzuschauen was alles Strom verbraucht usw.

Fakt ist: Wäre ich so wie immer in der Uni gewesen, hätte ich das alles wohl nie erfahren! Ich weiß auch nicht ob sie nicht schon vorher paar mal ins Zimmer gegangen sind.

Ist das Hausfriedensbruch oder nur der Versuch dazu?
Darf ich jetzt zum 30.06. kündigen oder muss ich die 3 Monate aushalten?



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  #2  
Alt 12.05.2013, 17:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Frühe Kündigung wegen (versuchtem?) Hausfriedensbruch?

Zitat:
Ist das Hausfriedensbruch oder nur der Versuch dazu?
Das dürfte wohl schwer bis garnicht zu beweisen sein. Was ist, wenn der Elektriker sagt, dass er vorher geklopft hat, dann ist nix mit Hausfriedensbruch. Denn zum Öffnen der Tür war ja kein Schlüssel im Spiel.

Zitat:
Darf ich jetzt zum 30.06. kündigen oder muss ich die 3 Monate aushalten?
Kündigen Sie fristgerecht und beweisbar zum 31.08.. Aber vorher sollten Sie sich in einem Baumarkt oder Eisenwarenhandlung ein Steckschloss besorgen und damit Ihr Zimmer vor "Eindringlingen", die einen Schlüssel besitzen, schützen:

Google-Ergebnis für http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/be/Steckschloss_geschlossen.jpg/230px-Steckschloss_geschlossen.jpg
  #3  
Alt 13.05.2013, 07:46
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Frühe Kündigung wegen (versuchtem?) Hausfriedensbruch?

Sie dürften wohl dann fristlos kündigen, wenn Hausfriedensbruch nachgewiesen wäre. Die Entscheidung trifft aber ein Staatsanwalt wenn er den Eindringling anklagt.
Außerdem wird diese Straftat nur auf Antrag verfolgt. § 123 StGB.

Man könnte auch das Schloss komplett austauschen lassen und bei Auszug den alten Zustand wieder herstellen.
  #4  
Alt 13.05.2013, 14:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Frühe Kündigung wegen (versuchtem?) Hausfriedensbruch?

Zitat:
Man könnte auch das Schloss komplett austauschen lassen
Das ist nicht zu empfehlen, da viel zu teuer, weil hier ja kein Schließzylinder getauscht werden kann, sondern aufwändige Arbeiten nötig wären, die der Vermieter genehmigen müsste.
  #5  
Alt 13.05.2013, 19:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.05.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Frühe Kündigung wegen (versuchtem?) Hausfriedensbruch?

Danke für die Antworten.
Aber so allgemein: Darf eigentlich der Vermieter Elektriker in die Wohnung lassen ohne vorher Bescheid zu sagen?
  #6  
Alt 13.05.2013, 19:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Frühe Kündigung wegen (versuchtem?) Hausfriedensbruch?

Nein, natürlich nicht. Aber versuchen Sie zu beweisen, dass der Elektriker nicht geklopft hat, bevor er die Tür geöffnet hat.
  #7  
Alt 13.05.2013, 20:00
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Frühe Kündigung wegen (versuchtem?) Hausfriedensbruch?

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Das ist nicht zu empfehlen, da viel zu teuer, weil hier ja kein Schließzylinder getauscht werden kann, sondern aufwändige Arbeiten nötig wären, die der Vermieter genehmigen müsste.
Nein, dem ist zu wiedersprechen.

Der Vemieter hätte hier nichts zu genehmigen, wenn bei Auszug der alte Zustand wieder hergestellt wird.

Ich glaube einfach, dass es hier im Forum um rechtliche Fragen geht und nicht um Handwerkerlatein.
  #8  
Alt 13.05.2013, 20:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Frühe Kündigung wegen (versuchtem?) Hausfriedensbruch?

Das ist doch ganz großer Unsinn, was Sie da schreiben. Der Austausch eines Schließzylinders muss vom Vermieter nicht genehmigt werden. Hier geht es aber um den Austausch eines kompletten Einsteckschlosses, das andere Maße hat als ein Einschubschloss für Schließzylinder.

Zitat:
Ich glaube einfach, dass es hier im Forum um rechtliche Fragen geht und nicht um Handwerkerlatein.
Und warum schreiben Sie denn solchen Unsinn mit dem austauschen lassen?

Zitat:
Man könnte auch das Schloss komplett austauschen lassen und bei Auszug den alten Zustand wieder herstellen.
Weil Sie Null Ahnung von diesen Dingen haben, darum!
  #9  
Alt 14.05.2013, 00:14
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Frühe Kündigung wegen (versuchtem?) Hausfriedensbruch?

Ich schließe dieses Thema einmal, da es Dinge gibt, die möglicherweise als Anregung dienen, jedoch nicht von einem Forum geklärt werden können!


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