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Garage - Eigenbedarf

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 21.02.2013, 11:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.05.2012
Beiträge: 6
Standard Garage - Eigenbedarf

Hallo, ich hatte eine Garage der Nachbarin für ihr Auto
überlassen - mit mündlicher Vereinbarung: wenn Eigenbedarf
besteht, dann sollte die Garage wieder frei gemacht werden.
Nach 7 Jahren ist nun der Fall eingetreten, nach mündlicher Kündigung Dez 2012 weigert sich die Nachbarin, den Schlüssel herauszugeben mit der Begründung:
sie hätte ein Recht bis Ende März 2013 die Garage zu nutzen,
weil die mündliche Vereinbarung wie eine schriftliche Vereinbarung
gilt.
Ist das tatsächlich so?
Danke,
Himmelsrecht



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  #2  
Alt 21.02.2013, 12:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Garage - Eigenbedarf

1. Mietverträge können auch wirksam mündlich vereinbart werden.

2. Die Kündigung eines solchen Vertrags muss aber schriftlich erfolgen.

3. Bei einer Garage handelt es sich nicht um eine Wohnung mit den Fristen nach dem Mietrecht (die wäre 6 Monate).

4. Für Gewerberäume, und das dürfte hier wohl zutreffen, sind die Fristen so:

Die Kündigungsfrist für Mietverträge über Gewerberaum bzw. Geschäftsraum ist in § 580 a Abs.2 BGB geregelt. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter sechs Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres (spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres).

5. Akzeptieren Sie die angebotene Frist bis 31.03., denn alles andere wäre für Sie ungünstiger.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 21.02.2013, 18:43
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Garage - Eigenbedarf

Aus dem Eingangsbeitrag geht nicht hervor, was mit
Zitat:
Hallo, ich hatte eine Garage der Nachbarin für ihr Auto überlassen
gemeint ist.
Zahlt die Nachbarin Miete oder irgendwelche Kosten dafür?

Wenn nein, dann handelt es sich nicht um Miete, sondern um eine Leihe. Hier könnte allerdings dann ohne besondere Frist gekündigt werden.

In beiden Fällen bedarf es bei der Kündigung nicht der Schriftform, wenn keine anders lautende schriftliche Vereinbarung besteht.
Mit Zitat antworten
Antwort

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Stichworte
eigenbedarf, garage, kündigung, mietvertrag, mündliche kündigung, mündlicher mietvertrag, stellplatz


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