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Gemeinsame Wohnung

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 10.09.2013, 00:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.09.2013
Beiträge: 1
Standard Gemeinsame Wohnung

Hallo ich habe nen kleines Problem........meine Freundin hat sich von mir getrennt, wir haben eine gemeinsame Wohnung und stehen beide als hauptmieter drinne, meine ex hat sich heimlich eine neue Wohnung gesucht....und gefunden. Da ich jetzt erst Anfänge zu suchen Sage ich ihr natürlich das ich die Kündigung erst unterschreibe wenn ich eine neue Wohnung habe...... Will ja nicht auf der Straße stehn..... Meine frage....wenn sie jetzt schon auszieht, darf ich ihr den Schlüssel schon abnehmen? Welche rechte und Pflichten hat sie weiterhin. Wie zb. Malern, betriebskostenabrechnung, Strom usw.

Brauche schnelle Hilfe danke.....



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  #2  
Alt 10.09.2013, 12:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Gemeinsame Wohnung

Zitat:
Welche rechte und Pflichten hat sie weiterhin. Wie zb. Malern, betriebskostenabrechnung, Strom usw.
Das volle Programm, so, als ob sie noch immer dort wohnt. Erst wenn der Mietvertrag von beiden Mietern gekündigt wird ist die Kündigung gültig. Alle Verpflichtungen laufen dann bis zum Ende des Vertrages.

Bei dreimonatiger Kündigungsfrist wäre der frühmöglichste Termin der 31.12.2013
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Stichworte
betriebskostenabrechnung, kündigung, schlüssel

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