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Hauskauf mit Eigenbedarfskündigung

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 01.02.2013, 14:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2013
Beiträge: 2
Standard Hauskauf mit Eigenbedarfskündigung

Folgender Sachverhalt:
Ich überlege derzeit für meine Familie (2 Kinder meine Frau und mich) gemeinsam mit einem Freund (und seiner Lebensgefährtin) ein Dreifamilienhaus zu kaufen (Kaufzusage haben wir, Kauf wäre also möglich).
Das Haus hat derzeit 3 abgeschlossene Wohneinheiten, die alle vermietet sind.
Die Mietverhältnisse bestehen zwischen 5 und 8 Jahren.

Nun stellen sich mir folgende Fragen:

1. Zuerst einmal würden wir eine Teilungserklärung nach WEG erst nach Kündigung der bestehenden Mietverhältnisse anstreben, da ansonsten ja ein Sonderkündigungsschutz gem. § 577a BGB wirksam würde. Ist dies möglich?

2. Desweiteren wäre die Frage nach dem berechtigten Eigeninteresse.

a) Wir würden als 4-köpfige Familie quasi 2 Wohnungen beanspruchen, die zusammen ca. 130 m² Wohnraum ergeben. Derzeit wohnen wir in einer ca. 100 m² Wohnung mit 4 Zimmern direkt in der Stadt.
Die Begründung wäre, dass wir zum einen mindestens ein Zimmer mehr benötigen und zum anderen für unsere Kinder auch den Garten gerne nutzen würden. Reicht das?

b)Mein Freund wohnt derzeit in einer ca. 60 m² großen 2-Zimmer Wohnung und würde gerne mit seiner Lebendgefährtin in die ca. 15 m² größere 3-Zimmer-Wohnung des dann neu erworbenen Hauses einziehen. Ist auch dies ausreichend als Begründung für Eigenbedarf?

3. Generell wollen wir uns im Fall eines Kaufes möglichst vorab mit den Mietern einigen und ihnen gewisse Zugeständnisse einräumen (längere Kündigungsfrist, ggfs. finanzielle Unterstützung beim Umzug, die Wohnungen müssten nicht, wie im Mietvertrag derzeit vereinbart, renoviert werden, Hilfe bei der Wohnungssuche).
Wenn dies nicht funktioniert, wäre das Risiko eines jahrelangen Rechtstreites sehr hoch? Hier sei angemerkt, dass keine der Mietparteien sozialen Härtefälle darstellen (keine Kinder, Behinderungen oder fortgeschrittenes Alter).

Noch ein Hinweis: Kommentare, wie: "Kauf lieber ein unvermietetes Haus" o. ä. sind nicht hilfreich, da wir natürlich auch anderweitig gesucht haben, aber gerade dieses Haus sehr interessant für uns ist.

Für eine Beantwortung meiner Fragen wäre ich sehr dankbar!:-)



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  #2  
Alt 01.02.2013, 15:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Hauskauf mit Eigenbedarfskündigung

Zitat:
Für eine Beantwortung meiner Fragen wäre ich sehr dankbar!:-)
Diese Fragen sprengen den Rahmen eines Mietrechtsforum gewaltig. Bitte konsultieren Sie einen Anwalt. Das geht sogar online, z.B. hier:

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  #3  
Alt 01.02.2013, 16:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Hauskauf mit Eigenbedarfskündigung

Da wir uns mit den Mietern vorab einigen wollen, wollte ich mir zunächst einen (kostenpflichtigen) Gang zum Anwalt sparen (dient dafür nicht ein solches Forum?).
Ich halte das Thema jetzt auch nicht unbedingt für viel zu komplex (meine Ausführungen sind recht umfangreich, aber die Fragen dafür doch relativ klar, oder?), um eine oder mehrere Meinungen dazu zu erhalten. Es geht ja erstmal darum ein gewisses Gefühl für die Sache zu bekommen und nicht darum eine endgültige Rechtsberatung zu erhalten...
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  #4  
Alt 02.02.2013, 03:32
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Hauskauf mit Eigenbedarfskündigung

Zitat:
Zitat von jayjay05 Beitrag anzeigen
Da wir uns mit den Mietern vorab einigen wollen, wollte ich mir zunächst einen (kostenpflichtigen) Gang zum Anwalt sparen (dient dafür nicht ein solches Forum?).
Ich halte das Thema jetzt auch nicht unbedingt für viel zu komplex (meine Ausführungen sind recht umfangreich, aber die Fragen dafür doch relativ klar, oder?), um eine oder mehrere Meinungen dazu zu erhalten. Es geht ja erstmal darum ein gewisses Gefühl für die Sache zu bekommen und nicht darum eine endgültige Rechtsberatung zu erhalten...
Ihre Fragen zielen, auch für mein Verständnis, auf eine eindeutige und auch verbotene Rechtsberatung ab.
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Antwort

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Stichworte
eigenbedarf, kündigung


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