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Heizung teilweise defekt - fristlose Kündigung möglich?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 29.12.2010, 19:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2010
Beiträge: 1
Standard Heizung teilweise defekt - fristlose Kündigung möglich?

Hallo,

ich wohne seit Oktober 2010 in meiner ersten Wohnung,. Die Wohnung verfügt über eine Gasheizung. Der Kessel steht in meiner Wohnung. Seit dem ich die Heizung auf Winterperiode gestellt habe funktioniert sie nicht so richtig ( die Heizung geht immer auf übertemperatur und schaltet sich dann aus) es ist oft so dass sich die Heizung am Morgen ausschaltet so dass ich abends wenn ich nach Hause komme eine kalte Bude habe, sowie auch kein Warmwasser. Der Vermieter weiß seit drei Monaten bescheid.Es sind schon so einige Techniker da gewesen. Nach dem letzten Besuch eines Technikers hieß es, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, es müsste ein neuer Kessel her. Dieses wurde mit meinem Vermieter besprochen vor 2 Wochen. Seit dem habe ich nichts mehr gehört. Weiß also nicht was jetzt konkret passiert.Momentan wohne ich bei meinen Eltern übergangsweise.

Meine Frage ist jetzt, was kann ich rechtlich dagegen machen. Kann ich zum Beispiel fristlos das Mietverhältnis kündigen?

ratti



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  #2  
Alt 29.12.2010, 21:11
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Heizung teilweise defekt - fristlose Kündigung möglich?

Hallo,

bitte lesen Sie hier den zweiten Absatz zum Thema fristlose Kündigung durch den Mieter bei Mängeln:
Die fristlose Kündigung des Mieters bei Mängeln

Dem können sie entnehmen, dass es einen geregelten Gang nehmen muss.
Der Vermieter muss über den Mangel informiert werden (bestenfalls Einschreiben), es muss eine realistische Frist zur Nachbesserung aufgegeben werden, lässt der Vermieter diese Frist vertreichen, besteht das Recht auf die fristlose Kündigung, wenn der Grund des Mangels das Wohnverhältnis maßgeblich negativ beeinträchtigt!

Eine mangelnde Heizung könnte durchaus dazu zählen!

Bitte informieren Sie sich in unserem Infoportal, den Link finden Sie oben in diesem Thema.


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