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Hilfe wegen Kündigung

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 07.01.2013, 19:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2013
Beiträge: 1
Standard Hilfe wegen Kündigung

Hallo, ich habe ein Problem. Folgendes. Seit knapp sechs Jahren wohne ich in einem Mietshaus in dem fast nur Mitarbeiter einer Firma wohnen deren Inhaber auch gleichzeitig der Vermieter des Hauses ist (bzw. seine Frau). Immerwieder kam es zu Stichelein und Beschwerdeschreiben wegen Nichtigkeiten (Schuhe im Hausflur (welche auch andere Mieter da haben die allerdings nie angeschrieben werden), Abstellen von Gegenständen im Haus etc., Gartennutzung mit Hund (was andere Mieter auch machen die nie angeschrieben werden etc.) Seit nun eineinhalb Jahren habe ich eine Hund, welcher auch von den Vermietern genehmigt wurde. Jetzt bekam ich die Kündigung wegen - Schuhen im Hausflur, - Gassigehen im Garten (was nicht der Fall ist, wir gehen vor Gartenaufenthalten spazieren), - ab und zu Jaulen des Hundes in meiner Abwesenheit bei der Arbeit.
Ist das rechtens und wie muss ich mich verhalten? Kann mir aus finanziellen Gründen im Moment keine andere Wohnung leisten und möchte auch ungern ausziehen, da ich mich im Ort heimisch fühle. Über verlässliche Hilfe würde ich mich sehr freuen. MfG c.fuessel



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  #2  
Alt 08.01.2013, 08:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Hilfe wegen Kündigung

Was andere Mieter machen, oder auch nicht, betrifft nicht Ihren Mietvertrag. Ist also irrelevant. Alles andere sollten Sie am besten vor Ort mit einem Anwalt für Mietrecht, der dann auch das Kündigungsschreiben bewerten kann, bereden.

Wenn Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, dann sollten Sie sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein für den Anwalt holen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 08.01.2013, 18:32
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Hilfe wegen Kündigung

Insgesamt sehe ich das so wie @Regenmacher.

Rechtsberatung kann man generell von einem Forum nicht erwarten.

Bei einem Widerspruch gegen diese Kündigung hätte der Vermieter zu beweisen, dass er abgemahnt hat und dass es sich um einen, der im § 573 BGB genannten "Vertragsverfehlungen", handelt.
Siehe: § 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters

Die Kündigungsfrist wäre 6 Monate.
Mit Zitat antworten
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Stichworte
garten, hund, kündigung, kündigungsfrist


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