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Ist überhaupt gekündigt? Mündliche Kündigung möglich?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 31.03.2009, 14:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.02.2009
Beiträge: 4
Standard Ist überhaupt gekündigt? Mündliche Kündigung möglich?

Hallo,
ich hätte ebenfalls eine Frage zur Kündigung:

Eine Mieterin ist vor 4 Wochen bei meinen älteren Eltern, in eine kleine möblierte Wohnung eingezogen.
Sie hat sich auf eigene Kosten einen Internetanschluss und eine spezielle Satelittenschüssel für ein ausländisches Programm einbauen lassen.
Nachdem ständig "Partytime" angesagt war, haben sich meine Eltern bei ihr beschwert, dass sie sich etwas ruhiger verhalten soll, da dies ein Mehrfamilienhaus sei und man auf einander Rücksicht nehmen soll.
Nachdieser Aussprache hat sie mit meiner Mutter gesprochen, dass die möblierte Wohnung doch zu klein für sie sei. Daraufhin meinte meine Mutter, dass sie sich ja etwas größeres suchen kann, allerdings ihre, laut Mietvertrag vereinbarten 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muss.
Sie hat nun eine entsprechende Wohnung gefunden und möchte jetzt sofort ausziehen.
Meine Eltern hätten sie aus der Wohnung geworfen, dann sagt sie wieder, sie hat telefonisch gekündigt. Alles voller Widersprüche.
Auf jeden Fall will sie die Kosten, die der Umzug verursacht, die Kosten für Internetanschluss und die Satelittenschüssel alles von meinen Eltern erstattet bekommen.
Ich muss dazu sagen, dass es weder von meinen Eltern, noch von ihr eine schriftliche Kündigung gibt.
Ich sehe der Sache noch gelassen gegenüber, aber meine Eltern sind doch recht fertig mit den Nerven.

Wie seht ihr die rechtliche Lage?



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  #2  
Alt 31.03.2009, 22:44
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo cupcake,

ich sehe es ähnlich gelassen. Denn scheinbar gibt es keinen Beweis für eine Kündigung. Wenn sich der Mieter auf ein Telefonat bezieht, muss er auch nachweisen dieses geführt zu haben. Ich gehe davon aus, dass dazu die Zeugen fehlen. Wobei dies eigentlich ziemlich egal ist, denn egal wer die Kündigung ausspricht, ob Mieter oder Vermieter, die schriftliche Form ist hierbei Pflicht!

In Sachen Kostenübernahme:
Auch hier würde ich mir keine Gedanken machen!
Wenn Telefonanschluss sowie Kabelanschluss oder gemeinschaftliche nutzbare Satellitenschüssel vorhanden waren, sind zusätzliche Installationen wie Internet und Satellitenschüssel Vergnügen des Mieters.

Und wo keine nachweisbare Kündigung, da auch keine Kosten für den Umzug!

Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben, damit die Eltern wieder bisschen mehr schlaf bekommen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht-Einfach
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  #3  
Alt 19.04.2009, 10:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.02.2009
Beiträge: 4
Böse Nach Auszug, dürfen Schlösser ausgetauscht werden?

Hallo zusammen,

nun, das leidige Thema hat sich weiterentwickelt.

Die Mieterin ist nicht ausgezogen. Man einigte sich darauf, dass sie schriftlich kündigt und die 3 Monatsfrist einhält.
Sollte sie vorab eine neue Wohnung finden, hatten sich meine Eltern bereit erklärt, auch um dies Friedenswillens eine Kündigungsfrist von 8 Wochen zu akzeptieren. Sie teilte mit, dass sie kein Geld habe und meine Eltern ließen sich auf den Deal ein, dass die hinterlegte Kaution als Miete verwendet werden soll. (alles mündlich)
Fakt ist dieser, also 1 Monat komplett bezahlt mit Nebenkosten, 2. Monat nur Kaution.(April)
Nun war es so, dass meine Eltern einen Besichtigungstermin für einen Nachmieter ausmachen wollten. Diesen Termin hat sie einfach ohne Grund abgelehnt. Es kam darauf wieder zu einer Diskussion mit dem Ergebnis, dass abends die gesamte Familie der Mieterin im Haus stand und beim Auszug half.Sie behauptet fest und steif, meine Eltern hätten sie aus der Wohnung geworfen.

Als die Wohnung leer war, kam die Schwester und fragte ob wir die Wohnung besichtigen wollen. Ich meinte, das machen wir bei der Schlüsselübergabe oder ob sie heute schon den Schlüssel abgeben wolle?
Nun mischte sich die Mieterin ein, dass sie den Schlüssel erst abgibt, wenn wir die Kaution herausgeben.
Ich versuchte zu erkklären, dass Kaution und Miete eben ein Unterschied seien und sie ja auch noch die vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten hat.
Sie schrie dann selbst mit mir, dass sie nichts mehr bezahlt, den Schlüssel nicht herausgibt und da es ja ihre Wohnung wäre auch noch bis Ende der Kündigungsfrist ab- und zu hier schlafen will....
Ende der Kündigungsfrist, die ja verkürzt wäre, ist Ende Mai.
Wie verhält es sich nun rechtlich? Können meine Eltern nach Ende des Monats die Schlösser austauschen, da sie ja wirklich keine Miete mehr zahlt?
Sie hat keinerlei Eigentum mehr in der Wohnung. Das Bett gehört den Eltern?

Ich hoffe ich bekomme geholfen!
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  #4  
Alt 19.04.2009, 17:07
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo cupcake,

das wird ja immer verzwickter. An eurer Stelle würde ich langsam zum Anwalt gehen.

Da die Nebenabsprachen mündlich getroffen wurden, würde ich diese auch nicht gelten lassen, da es die Dame meiner Meinung nach nicht verdient hat nur einen einzigen Cent geschenkt zu bekommen. Als Folge sollten hier dann auch alle 3 restlichen Mieten gezahlt werden und eine Verrechnung mit der Kaution außer Acht gelassen werden.

Hieraus resultiert natürlich, dass die Wohnung auch noch bis zum Termin der ordnungsgemäßen Kündigung durch die Mieterin genutzt werden darf. Das Austauchen der Schlösser käme bei diesem Weg nicht in Frage.

Und vielleicht kann man hier auch eine Drohung auf Schadenersatbverpflichtung aussprechen, da Sie Euch den Zugang zur Besichtigung verwährt und Ihr somit keinen neuen Mieter akquirieren könnt (= Verdienstausfall)

Mit einem Briefkopf eines Anwalts für Mietrecht sieht das ganze einfach professioneller aus und ich glaube dieser Druck ist langsam notwendig, denn mir scheint es so, als wäre auf "normalem" Wege mit der Dame nicht zu kommunizieren.

Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen bereit,


Mietrecht Einfach
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