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Kann man fristlos Kündigen oder vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 08.02.2010, 14:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2010
Beiträge: 1
Standard Kann man fristlos Kündigen oder vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?

Hallo,

ich wohne zur Miete und habe ein kleines Problem. In unserem Haus wohnen noch 3 Parteien. Unser direkter Nachbar hat einen Hund der ständig bellt. Also auch nachts um 1 oder 2 mal um 5 Uhr morgens. Die Kinder werden davon ständig wach und wir werden auch ständig wach. Der Hund fängt an zu bellen sobald nur ein Fußgänger am Haus vorbei geht. Unser Vermieter hat die Mieter schon gemahnt, erst wurde es besser, jetzt wird es immer schlimmer. Kann man fristlos Kündigen wenn man eine neue Wohnung hätte wo man sofort einziehen kann?

Ich hoffe mir kann wer helfen. Danke im vorraus.

Gruß



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  #2  
Alt 08.02.2010, 18:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kann man fristlos Kündigen oder vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?

Sonderkündigungsrecht, was soll das sein? Sie haben das Recht, die Miete zu mindern, nachdem der Vermieter nicht in der Lage ist, für Ruhe zu sorgen. Aber daraus lässt sich kein Sonderkündigungsrecht ableiten.

Um dieses Recht in Anspruch zu nehmen müsste es schon richtig Dicke kommen. Z.B. wenn Ihre Wohnung durch äußere Einflüsse (Unwetter, Brand etc.) unbewohnbar würde.

Lesen Sie bitte, wie es einer anderen Mieterin ergangen ist, als sie fristlos kündigte:

http://www.mietrecht-einfach.de/foru...ieter-460.html

Geändert von Regenmacher (08.02.2010 um 18:38 Uhr)
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