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Kaution bei Kündigung des zweiten Hauptmieters

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 22.04.2014, 15:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2014
Beiträge: 2
Ausrufezeichen Kaution bei Kündigung des zweiten Hauptmieters

Halli Hallo,

Folgende Situation:

Person A hat vor 6 Jahren eine Wohnung gemietet und die Kaution an den Vermieter gezahlt.
Vor einem Jahr hat Person A, Person B mit in den Mietvertrag als zweiten Hauptmieter aufgenommen (mit Zustimmung der Hausverwaltung). Nun möchte Person A sich aus dem Mietvertrag herauslösen. Zusätzlich möchte Person A keine Abtrittserklärung der Kaution an Person B unterzeichnen.

Frage:

Wem steht die Kaution zu ? Beiden oder nur dem der eingezahlt hat und die Belege der Einzahlung nachweisen kann ?


Grüße



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  #2  
Alt 22.04.2014, 15:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kaution bei Kündigung des zweiten Hauptmieters

Zitat:
Nun möchte Person A sich aus dem Mietvertrag herauslösen.
Wie soll das geschehen? Dadurch, dass der Mietvertrag 2 Personen auf Mieterseite hat, ist hier eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entstanden. Da kann sich eine Person nicht so einfach aus dem Vertrag lösen.

Hier müsste ordentlich in aller Form gekündigt werden, danach hat der Vermieter die Möglichkeit mit der verbliebenen Person einen neuen Vertrag abzuschließen, oder auch nicht.

Die vorhandene Kaution würde, wenn keinerlei Forderungen aus dem Mietvertrag bestehen, nach einer Wartefrist an Mieter A ausgezahlt werden.
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  #3  
Alt 23.04.2014, 19:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2014
Beiträge: 2
Standard AW: Kaution bei Kündigung des zweiten Hauptmieters

Danke für die schnelle Antwort.
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Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Stichworte
abtrittserklärung, auszug, hauptmieter, kaution, kündigung


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