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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Keine Reaktion des Vermieters auf Kündigung
Hallo,
aktuell habe ich Ende September meinen Mietvertrag zum 31.12.2009 fristgerecht gekündigt. Da ich recht spät dran war, habe ich ein Schreiben per Einwurfeinschreiben verschickt, (welches am 30.09.2009 angekommen ist)und nochmal mit Zeuge ein Schreiben in den Briefkasten eingeworfen. Ich habe bis heute(obwohl drum gebeten) keine Rückbestätigung erhalten. Ist das es wirklich nicht notwendig, daß sich der Vermieter zurück meldet? Hatte nun überlegt, einfach Anfang Dezember wie geplant auszuziehen und dann einen Übergabetermin zu vereinbaren. Wie sind da eure Erfahrungen? Schon mal vielen Dank, Sweetchocolat Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von Sweetchocolat (21.10.2009 um 21:56 Uhr) |
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#2
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AW: Keine Reaktion des Vermieters auf Kündigung
Hallo Sweetchocolat,
in deinem Fall scheint die Kündigungsfrist eingehalten zu sein. Meines Wissens nach ist eine Bestätigung des Vermieters nicht erforderlich, jedoch hilfreich. Vielleicht wendest du dich nochmal telefonisch an deinen Vermieter, um einen Übergabetermin abzusprechen. Hierbei kannst du auch noch einmal an die Kündigungsbestätigung erinnern. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Keine Reaktion des Vermieters auf Kündigung
Vielen Dank für ihre Antwort.
Ja, die Kündigung ist definitiv fristgerecht zugegangen. Leider hatte ich mit der Vermieterin (ältere Dame) kein besonders gutes Verhältnis. Sie hat mehrfach für Ärger während der Mietzeit gesorgt(3 mal leer gelaufene Heizung mitten im Winter, nie erreichbar bei Schäden usw.) Ich halte die nicht bestätigte Kündigung daher für Schikane ihrerseits. Habe jetzt der Tochter(die damals die Besichtigung mit mir gemacht hat) eine Email geschickt und um Absprache des Übergabetermins gebeten. |
#4
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AW: Keine Reaktion des Vermieters auf Kündigung
Habe tatsächlich heute morgen eine Email zurück erhalten.
In dieser Email steht, daß Sie das mit mir persönlich klären wolle und sich kurz die Wohnung ansehen möchte. Sie bittet um einen Termin direkt am nächsten Montag.(!) Was soll man denn davon halten? Ich wollte lediglich einen Übergabetermin vereinbaren. Soll ich solch einer Besichtigung einfach zustimmer? Bitte um schnellen Rat. Vielen Dank. Sweetchocolat |
#5
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AW: Keine Reaktion des Vermieters auf Kündigung
Hallo Sweetchocolat,
ich würde dem Vermieter durchaus diesen Termin gewähren. Zum Einen kann dann das persönliche Gespräch gesucht werden, zum Anderen ist es sicher auch im Interesse des Vermieters bzgl. einer Weitervermietung. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach PS: Sollten Schäden beanstandet werden, dann bitte alles schriftlich festhalten!
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#6
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AW: Keine Reaktion des Vermieters auf Kündigung
Ja, das eine Vorabbegehung erfolgen soll, wäre auch in meinem Sinne wegen Schönheitsreparaturen...(habe leider eine gültige Klausel)
Aufgrund von Schichtarbeit kann ich den Termin aber nicht so schnell ermöglichen..und ich denke, es geht nur um Schadensfeststellung.....würde es nicht ausreichen, da ich ohnehin 1 monat vor Mietende ausziehe eine Begehung zu machen? |
#7
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AW: Keine Reaktion des Vermieters auf Kündigung
Hallo Sweetchocolat,
ich würde in diesem Falle einfach mal telefonischen Kontakt zum Vermieter suchen, um eine für beide Seiten angenehme Lösung und Terminvereinbarung zu finden. Wenn dem Vermieter die Begehung Ende November zu spät ist, dann wirst du dich dementsprechend fügen müssen und es muss eben ein Kompromiss her. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#8
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AW: Keine Reaktion des Vermieters auf Kündigung
Ich habe keine Telefonnummer nur Email Adresse.
Wie gesagt möchte ich diesen Termin nicht verhindern, aber Schichtbedingt kann ich den Termin erst nächste Woche machen. Habe bereits am Freitag einen neuen Termin angeboten(!), darauf aber noch keine Antwort erhalten...verwirrend finde ich einfach die Tatsache, daß man nur auf meine Nachfrage hin mal reagiert hat..ich denke, ich hätte sonst bis Auszug nichts gehört. Ich bin doch meiner Verpflichtung, einen Termin jetzt nächste Woche anzubieten hoffentlich nachgekommen? Das läßt sich beruflich einfach nicht so schnell machen. |
#9
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AW: Keine Reaktion des Vermieters auf Kündigung
Hallo Sweetchocolat,
wenn jemand einen Termin nicht wahrnehmen kann, so bietet man einen Ausweichtermin an. Dies hast du getan. Somit solltest du dich vielleicht nicht allzu verrückt machen Das wird schon, solange man mit dem Vermieter Kontakt hält und bestmöglich versucht zusammenzufinden. Lieben Gruß, Mietrecht Einfach
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#10
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AW: Keine Reaktion des Vermieters auf Kündigung
Danke für die Antwort.
Ja, ich mache mir zu viele Gedanken.... Hatte viel Probleme während des Mietverhältnisses(ständig leergelaufene Heizung im Winter, Mängel wurden nicht beseitigt..usw...) Will nur Alles richtig machen und hoffentlich alles gut über die Bühne bringen.. jetzt werde ich einfach abwarten, eine erneute Email hab ich weiterhin nicht erhalten.. Aber vielen Dank für die Hilfe:-) |
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