|
Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Kündigung
Hallo, ich habe folgendes Problem- ich habe de Kündigung meiner Wohnung der Verwaltung am 28.02.13 geschickt, mit einem Rückschein,der am 01.03.13 unterschrieben wurde, somit habe ich zum 30.05.12 gekündigt, die Verwaltung schrieb mir aber am 11.03.dass sie am 11.03. meine Kündigung erhalten hat, somit bestätigt sie mir Wohnungskündigung zum Ende Juni...Ich habe die Kopie des Rückscheins geschickt, darauf kam die Antwort sie kennen den Menschen nicht, der auf dem Rückschein unterschrieben hat, und wieder bestätigen sie mir die Kündigung zum Ende Juni...
Ich habe rausgefunden, dass mein Rückschein der Anwalt ausgefüllt hat, der genau dieselbe Adresse hat wie die Verwaltung..Was soll ich machen? Vielen dank im Voraus |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Kündigung
Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn Sie ein Einschreiben an die Hausverwaltung schicken, wie kommt da jetzt ein Anwalt ins Spiel? Ist dieser Anwalt evtl. mit der Verwaltung verbandelt, oder wie?
|
#3
|
|||
|
|||
AW: Kündigung
ja, nachdem die Verwaltung mir geschrieben hat, dass der Nachnahme auf dem Rückschein denen gänzlich unbekannt ist, habe ich den Namen im Internet in die Suchmaschine eingegeben, und so gesehen, dass er dieselbe Adresse wie die Verwaltung hat und Rechtsanwalt ist. Auf jeden Fall die Verwaltung ignoriert mein Rückschein und lügt offensichtlich..
|
#4
|
||||
|
||||
AW: Kündigung
In diesem Fall scheint eine Zustellung ja dennoch nachweisbar.
Ich würde ein Schreiben an die Hausverwalung richten, in welchem Sie noch einmal klar die Kündigung zum 31.05.2013 formulieren und auch sagen, dass Sie diese auf Grund des vorliegenden Rückscheins auch durchsetzen werden! Des Weiteren sollten Sie vermerken, dass auch die Mietzahlungen nach dem Mai eingestellt werden. Legen Sie auch Rückzahlung der Mietkaution, sowie Terminvereinbarung für einen Übergabetermin fest. Hier haben wir ein Kündigung Muster: http://www.forum-recht-einfach.de/mu...ertrag-40.html Dort können Sie sich Anregungen für die Formulierungen bzgl. Kaution und Wohnungsübergabe holen. Meine Meinung: Wenn jemand (die Hausverwaltung) da auf einen erfolgreichen Rechtstreit spekuliert, hat er meiner Meinung nach keine guten Chancen. Das sollten die auch wissen und das Risiko nicht eingehen! Diese Aussage ist aber mit Vorbehalt zu genießen, da ich kein Jurist bin! Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#5
|
|||
|
|||
AW: Kündigung
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
|
|
Stichworte |
einschreiben, kaution, kündigung, mietkaution, rückschein, übergabe |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|