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Kündigung/Auszug eines WG-Mitbewohners

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 20.02.2012, 09:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2012
Beiträge: 3
Ausrufezeichen Kündigung/Auszug eines WG-Mitbewohners

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Mein Freund wohnt in einer WG bzw. hat eine Mitbewohnerin. Jetzt hat diese Mitbewohnerin letzte Woche (ca. 6 od. 7 Kaldenderwoche) meinem Freund mitgeteilt, dass sie in der 8. Kalenderwoche ausziehen wird.
Unser Problem ist, das mein Freund die Miete allein nicht tragen kann und ich aus meinem Mietvertrag erst in 3 Monaten raus kann. Auch wissen wir keinen, der so kurzfristig einziehen könnte. Jetzt muss mein Freund die 3 Monate i-wie überbrücken bis ich einziehen kann.

Des weiteren will sie noch einen Betrag x für die Küchenablöse.

Ich weiß nicht mehr weiter, ich kann keine zwei Mieten tragen + Küchenablöse bezahlen bzw. auch kann es mein Freund nicht.

Kann man da irgendwas machen, also gegenüber der Mitbewohnerin, das sie Schadensersatz leisten muss?!


Wäre super wenn mir i-jemand weiterhelfen kann.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße



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  #2  
Alt 20.02.2012, 09:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung/Auszug eines WG-Mitbewohners

Wenn dieser Mietvertrag von beiden unterschrieben wurde, dann können auch nur beide kündigen. Und zwar mit einer Frist von 3 Monaten. Wenn Ihr Freund der Kündigung nicht zustimmt, dann muss die Mitmieterin weiterhin Miete bezahlen, auch wenn sie woanders wohnt.

Die Ablösung der Küche hat mit Mietrecht nichts zu tun.
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  #3  
Alt 20.02.2012, 09:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Kündigung/Auszug eines WG-Mitbewohners

Wer ist denn Hauptmieter der WG?
Wenn beide einen gemeinsamen Vertrag haben können auch nur beide kündigen.

Oder ist einer Haupt- und einer Untermieter?
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  #4  
Alt 20.02.2012, 10:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Kündigung/Auszug eines WG-Mitbewohners

Mietverhältnis:

Freund: Hauptmieter
Mitbewohner: Untermieter
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  #5  
Alt 20.02.2012, 12:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung/Auszug eines WG-Mitbewohners

Das sieht dann so aus:

Wenn das von der Untermieterin bewohnte Zimmer möbliert vermietet wurde, dann kann sie bis zum 15. des Monats zum Monatsende kündigen.

Ist ihr Zimmer aber von Ihr möbliert worden dann gilt die Frist für normale Mietverhältnisse = 3 Monate.
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  #6  
Alt 20.02.2012, 14:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Kündigung/Auszug eines WG-Mitbewohners

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Das sieht dann so aus:

Wenn das von der Untermieterin bewohnte Zimmer möbliert vermietet wurde, dann kann sie bis zum 15. des Monats zum Monatsende kündigen.

Ist ihr Zimmer aber von Ihr möbliert worden dann gilt die Frist für normale Mietverhältnisse = 3 Monate.

Ich ergänze noch, einfach mitteilen das sie auszieht reicht nicht. Sie muß schriftlich kündigen. Auch dann wenn es evtl. "nur" einen mündlichen Vertrag gibt.
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  #7  
Alt 21.02.2012, 10:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Kündigung/Auszug eines WG-Mitbewohners

Danke für die Antworten!
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  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Stichworte
kündigung, möbliertes zimmer, untermieter, wohngemeinschaft

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