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Kündigung des mietvertrages

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 28.04.2014, 19:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2014
Beiträge: 3
Frage Kündigung des mietvertrages

Hallo ihr lieben,

Und zwar wohne ich momentan mit einer Freundin zusammen. Möchte nun allerdings aus diversen Gründen den Mietvertrag kündigen und ausziehen. Wir sind allerdings beide als Hauptmieter im Vertrag eingetragen.
Sie bleibt danach auch in der Wohnung.

Kann ich nun ohne weiteres das Mietverhältnis kündigen? Oder muss dabei etwas beachten?



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  #2  
Alt 28.04.2014, 21:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung des mietvertrages

Zitat:
Kann ich nun ohne weiteres das Mietverhältnis kündigen?
Nein, so einfach geht das nicht. Wenn 2 Personen eine Wohnung mieten und gemeinsam im Mietvertrag stehen, dann besteht hier eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Diesen Vertrag können nur beide Mieter gemeinsam kündigen und dem Vermieter ist es frei gestellt, ob er mit dem verbliebenem Mieter einen neuen Vertrag abschließt.
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  #3  
Alt 28.04.2014, 21:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2014
Beiträge: 3
Standard AW: Kündigung des mietvertrages

Diesen Vertrag können nur beide Mieter gemeinsam kündigen und dem Vermieter ist es frei gestellt, ob er mit dem verbliebenem Mieter einen neuen Vertrag abschließt.[/QUOTE]


Aber wenn meine Freundin nicht damit einverstanden ist, dass ich kündigen möchte und die Kündigung verweigert?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 29.04.2014, 09:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung des Mietvertrages

Dann beauftragen Sie einen Anwalt, der Ihre Freundin zur Leistung der Unterschrift verklagen wird. Das können Sie aber auch ohne Anwalt selbst erledigen.
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