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Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 13.06.2013, 18:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.06.2013
Beiträge: 4
Standard Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat

Hallo Liebe leute

Ich habe meine Wohnung am 04.06 gekündigt. Im Mietvertrag steht:
Eine ordentliche Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum ablauf des übernächsten Monats zulässig.

Also der 4.06 war der 3. Werktag, wenn ich richtig bin Samstag, Montag, Dienstag. Aber was ist denn nun der übernächste Monat davon? Der 31.07 oder 31.08?

grüße Ricardo



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  #2  
Alt 13.06.2013, 19:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat

Das ist zu schwer für mich.
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  #3  
Alt 13.06.2013, 19:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.06.2013
Beiträge: 4
Standard AW: Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat

ok, ist zumindesten eine erliche antwort. wenn jemand dazu was einfällt. bitte schreiben
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 13.06.2013, 23:55
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat

Bitte lesen Sie einmal hier:
Ordentliche Kündigung durch den Mieter - neues Mietrecht einfach erklärt

Kurzfassung:
Wenn Sie mit Schreiben vom 04.06.2013 gekündigt haben, können Sie zum 30.09.2013 ausziehen.

Dritter Tag zum Übernächsten Monat bedeutet:
Wenn die Kündigung bis zum 03.06.2013 zugestellt gewesen wäre, könnten Sie zum übernächsten Monat ausziehen (nächster Ende Juli, übernächster Ende August). Da Ihre Kündigung aber erst am 04.06.2013 geschrieben wurde (nicht zugestellt), können Sie erst am 30.09.2013 ausziehen!


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  #5  
Alt 14.06.2013, 09:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.06.2013
Beiträge: 4
Standard AW: Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat

Hallo, Danke für die Antwort

Da der 04.06 der 3 Werktag war ist es noch der 31.08

Danke
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 18.06.2013, 04:25
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat

Zitat:
Ich habe meine Wohnung am 04.06 gekündigt.
Das ist nicht präzise genug.
Es spielt letztlich keine Rolle, wann Sie die Kündigung geschrieben haben, sondern wann die Kündigung beim Vermieter eingegangen ist.

Die Kündigungsfrist wäre nur dann der 31.08., wenn die Kündigung am 3. Werktag (hier 04.06.) dem Vermieter zugestellt wurde.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 18.06.2013, 20:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.06.2013
Beiträge: 4
Standard AW: Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat

Hallo

Was sicher. ich habe Die Kündigung ihm am 04.06 Persönlich gegeben!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 19.06.2013, 07:25
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat

Zitat:
Zitat von Ronondex Beitrag anzeigen
Hallo

Was sicher. ich habe Die Kündigung ihm am 04.06 Persönlich gegeben!
Wo sehen Sie da bei mir eine Unsicherheit?

Wenn die persönliche Übergabe am 04.06. erfolgt ist, wo gäbe es denn dann noch ein Problem?

Es sei denn, der Vermieter würde diesen Zugang bestreiten.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 15.10.2013, 19:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 17
Standard AW: Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat

Nach meiner Rechnung wäre es auch der 31.8.
Mit der selben Begründung wie von Sange beschrieben.
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 16.10.2013, 05:09
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat

Zitat:
Zitat von Abby Beitrag anzeigen
Nach meiner Rechnung wäre es auch der 31.8.
Mit der selben Begründung wie von Sange beschrieben.
Ihre Antwort kommt reichlich spät!

Ihre Rechnung zählt aber hier leider nicht, sondern das was in § 573c Abs.1 gesetzlich geregelt ist.
Mit Zitat antworten
Antwort

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Stichworte
kündigung, kündigungsfrist, ordentliche kündigung


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