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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Kündigung durch Vermieter weil Mieter Mietkaution nicht gezahlt hat
Mein Mieter hätte im Mai 2012 die Mietkaution zahlen müssen. Nach Aufforderung durch meinen Rechtsanwalt hat der Mieter per Brief geantwortet, er hätte das Geld für Computer und Musikanlage ausgegeben. Kann ich fristlos Kündigen? |
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#2
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AW: Kündigung durch Vermieter weil Mieter Mietkaution nicht gezahlt hat.
Nein, das hätte Ihnen Ihr Anwalt aber auch sagen können!
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#3
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AW: Kündigung durch Vermieter weil Mieter Mietkaution nicht gezahlt hat.
Seit dem neuen Mietrecht vom 01.05.2013 können Sie dem Mieter die dunkelrote Karte zeigen. Lesen Sie dazu, was das Vermieter Telegramm dazu schreibt:
Neues Mietrecht: Vermieter & Verwalter aufgepasst – das ändert sich ab 1. Mai Lieber Herr Regenmacher, alles neu macht der Mai! Ab 1. Mai gelten neue Regelungen im Mietrecht. Für Sie als Vermieter sind folgende gesetzliche Vorgaben besonders wichtig: Die Nichtzahlung der Kaution wird zukünftig eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Vermieter können fortan ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung der Kaution in Höhe von mindestens 2 Kaltmieten im Rückstand ist. Der Mieter kann die Kündigung aber durch Zahlung des rückständigen Betrages innerhalb von 2 Monaten ab Rechtshängigkeit einer Räumungsklage abwenden; |
#4
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AW: Kündigung durch Vermieter weil Mieter Mietkaution nicht gezahlt hat.
Wie ich finde, fehlt da noch irgendetwas in Bezug auf die 2 Monatsmieten.
Wie man weiß, kann die Kaution, wenn Geldleistungen zu erbringen sind, in 3 Raten gezahlt werden. Das ist gesetzlich im § 551 BGB dokumentiert. Lesen Sie hier: § 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten Das bedeutet doch, dass erst nach dem Ablauf dieser 3 Monate zu prüfen wäre, ob der Betrag von 2 Monatsmieten fehlt. Darüber aber habe ich bisher nichts gelesen. Und eine Kündigung wegen fehlender Kautionszahlung war schon immer möglich (Vertragsbruch). Ja selbst nach dem bereits erfolgten Auszug hätte der Vermieter noch einen Rechtsanspruch auf eine während des Mietverhältnises nicht gezahlte Kaution. Wie schon oft in letzter Zeit, werden im Mietrecht Änderungen vorgenommen, die nichts Vereinfachen sondern offensichtlich als "Arbeitsnachweis" für Politiker gelten sollen. |
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Stichworte |
fristlose kündigung, mietkaution, mietsicherheit |
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