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Kündigung einer WG

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 08.09.2011, 21:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.09.2011
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Kündigung einer WG

Hallo,
ich würde gerne den "Anteil" meiner WG kündigen, weiß aber nicht, ob das so einfach ist.
Es handelt sich um einer 2er Wg und beide Bewohner stehen im Mietvertrag.
Die Miete zahlt allerdings jeder von seinem eigenen Konto, sprich jeder die Hälfte, auch die Kaution wurde damals durch zwei geteilt und separat angelegt.
Kann ich jetzt meinen Teil der Wohnung so einfach mit der 3-montaigen Kündigungsfrist kündigen?
Oder muss man die Wohnung gemeinsam kündigen?
Ich bin etwas verzweifelt, da mein WG Partner mir erhebliche Steine in den Weg legt.
Es wäre schön, wenn jemand einen Rat hat bzw, gerne auch einen Paragraph der mir Recht zuspricht.
Danke im Voraus.



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  #2  
Alt 09.09.2011, 09:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung einer WG

Stehen 2 oder mehr Personen als Mieter in einem Mietvertrag, kann nur gemeinschaftlich gekündigt werden. D.h., zur Kündigung ist die Zusage des verbleibenden Mieters nötig. Verweigert dieser die Zusage, muss man vor Gericht dafür klagen.

Zieht ein Mieter trotzdem aus, ist er nach wie vor für die Pflichten aus dem Mietvertrag (Miete, Nebenkosten, etc.) haftbar zu machen.

Stichwort: Gesamtschuldnerische Haftung.
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