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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Wir möchten umziehen und in unserem Mietvertrag steht folgendes:
1. Das Mietverhältnis endet am 31.10.2010 (das ist ja nun schon länger vorbei) 2. Wird nach dem Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der MIetsache von dem Mieter fortgesetzt, so tritt auch bei einem fehlenden Widerspruch der Vermieters gegen die Fortsetzung eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses nicht ein. 3. § 568 findet keine Anwendung 4. Die Kündigung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit muss in jedem Fall schriftlich bis zum 3. Werktag des 1. Monats der Kündigungsfrist erfolgen. 5. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Kann mir jemand erklären was mit Punkt 2 genau gemeint ist? Ändert das irgendwas an unserer Kündigungsfrist? Vielen Dank für eure Hilfe! PinkOne |
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#2
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Da Ihr Vermieter scheinbar keine Einwände gegen die Verlängerung des Mietverhältnisses vorgebracht hat, ist Ihr Mietvertrag nunmehr ein unbefristeter. Und der kann jederzeit mit der Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Z.B. bis zum dritten Werktag im April zum 30. Juni.
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#3
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Ok, danke für die schnelle Antwort.
Hatte gehofft das ändert irgendwas, so das wir irgendwie um die 3 Monate Kündigungsfrist herumgekommen wären =) Vielen Dank! |
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Stichworte |
befristet, kündigung, mietvertrag |
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